Völkerrechtsbüro

 

GZ. BMeiA-AT.8.15.02/0011-I.A/2013

SB: LR Ruhland-Chrystoph, Ges. Woutsas

 Parlamentsdirektion-AT.13440.0060/1-L1.3/2013

vom 1. Februar 2013

E-Mail: abtia@bmeia.gv.at

 

 

An:

Hildegard.Schlegl@parlament.gv.at

 

Kopie:

begutachtungsverfahren@parlament.gv.at

 

Betreff:

Antrag der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Karlheinz Kopf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates, die Nationalrats-Wahlordnung 1992, das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971, die Europawahlordnung, das Europa-Wählerevidenzgesetz, das Volksabstimmungsgesetz 1972 und das Volksbefragungsgesetz 1989 geändert, das Volksbegehrengesetz 2013 und das Wählerevidenzgesetz 2013 erlassen sowie das Volksbegehrengesetz 1973 und das Wählerevidenzgesetz 1973 aufgehoben werden (2177/A); Stellungnahme des BMeiA

 

 

Das BMeiA nimmt wie folgt Stellung:

 

Die Erfassung von Österreichern/innen, die ihren Hauptwohnsitz im Ausland haben, erfolgt durch Wählerevidenzgesetz und Europa-Wählerevidenzgesetz. Die Größe dieser Personengruppe ist auf der Grundlage dieser Gesetze bekannt. Hingegen fehlt bislang eine gesetzliche Grundlage zur Erfassung der Anzahl der Wahl- bzw. Stimmkarten, die bei den Bezirkswahlbehörden von dieser Personengruppe einlangen. Somit gibt es auch keine statistischen Angaben zur Höhe der Wahlbeteiligung dieser Personengruppe.

Das BMeiA erhält regelmäßig Anfragen zur Höhe der Wahlbeteiligung betreffend Österreicher/innen, die ihren Hauptwohnsitz im Ausland haben. Es wird daher vorgeschlagen, an geeigneter Stelle (§ 90 NRWO und analoge Bestimmungen zu Bundespräsidentenwahl, Europawahl, Volksabstimmungen und Volksbefragungen) vorzusehen, dass die Anzahl der Wahl- bzw. Stimmkarten dieser Personengruppe getrennt von den übrigen Wahl- bzw. Stimmkarten von den Bezirkswahlbehörden erfasst wird. Zur Erleichterung dieser Erfassung wird angeregt, allenfalls die Wahl- bzw. Stimmkarten unterschiedlich auszugestalten.

 

 

Wien, am 12. März 2013

Für den Bundesminister:

H. Tichy m.p.