An das
Bundeskanzleramt
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1014 Wien
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begutachtungsverfahren@parlament.gv.at
Wien, am 6. Mai 2009
Zl. K-036-3/060509/LI
GZ: 632 471/1-V/2/a/09
Betreff: 2. Sozialrechts-Änderungsgesetz 2009 – 2. SRÄG 2009
Sehr geehrte Damen und Herren!
Der Österreichische Gemeindebund erlaubt sich mitzuteilen, dass zu obig angeführtem Gesetzesentwurf folgende Stellungnahme abgegeben wird:
Grundsätzlich bestehen keine Bedenken gegen die vorliegende Regierungsvorlage des 2.Sozialrechts-Änderungsgesetzes 2009.
Dennoch nehmen wir diese Regierungsvorlage zum Anlass, um nochmals auf folgende zwei, schon wiederholt eingeforderte, Änderungsvorschläge hinzuweisen:
2. Die pensionsrechtlichen Bestimmungen sind dahingehend gesetzlich zu ändern, dass bei Gemeindemandataren bereits entstandene Pensionsansprüche aus ihrer bisherigen Berufstätigkeit nicht für die Dauer der Ausübung ihres Mandates ruhend gestellt werden. Dies könnte im Wege einer Änderung des Teilpensionsgesetzes bewerkstelligt werden.
Der Österreichische Gemeindebund erlaubt sich, auf die besondere Dringlichkeit dieser beiden Anliegen hinzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Österreichischen Gemeindebund:
Der Generalsekretär: |
Der Präsident: |
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Hink e.h. |
Mödlhammer e.h.
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Dr. Robert Hink |
Bgm. Helmut Mödlhammer |
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