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Wien, am 6. Mai 2009

Zl. K-036-3/060509/LI

 

 

GZ: 632 471/1-V/2/a/09

 

 

Betreff: 2. Sozialrechts-Änderungsgesetz 2009 – 2. SRÄG 2009

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Der Österreichische Gemeindebund erlaubt sich mitzuteilen, dass zu obig angeführtem Gesetzesentwurf folgende Stellungnahme abgegeben wird:

 

Grundsätzlich bestehen keine Bedenken gegen die vorliegende Regierungsvorlage des 2.Sozialrechts-Änderungsgesetzes 2009.

 

Dennoch nehmen wir diese Regierungsvorlage zum Anlass, um nochmals auf folgende zwei, schon wiederholt eingeforderte, Änderungsvorschläge hinzuweisen:

 

  1. Die Vorschreibung der Pensionsversicherungsbeiträge für die Bürgermeister hat entweder durch die BVA oder direkt durch den jeweiligen Pensionsversicherungsträger zu erfolgen, an den der Bürgermeister seine Pensionsversicherungsbeiträge in seinem angestammten Beruf leistet oder zuletzt geleistet hat.

 

2.    Die pensionsrechtlichen Bestimmungen sind dahingehend gesetzlich zu ändern, dass bei Gemeindemandataren bereits entstandene Pensionsansprüche aus ihrer bisherigen Berufstätigkeit nicht für die Dauer der Ausübung ihres Mandates ruhend gestellt werden. Dies könnte im Wege einer Änderung des Teilpensionsgesetzes bewerkstelligt werden.

 

Der Österreichische Gemeindebund erlaubt sich, auf die besondere Dringlichkeit dieser beiden Anliegen hinzuweisen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Für den Österreichischen Gemeindebund:

 

Der Generalsekretär:

Der Präsident:

 

 

Hink e.h.

Mödlhammer e.h.

 

Dr. Robert Hink

Bgm. Helmut Mödlhammer

 

 

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