Anschrift

An das

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Stubenring 1
1012 Wien

 

BMF - I/4 (I/4)
Hintere Zollamtsstraße 2b
1030 Wien

Sachbearbeiter:
Dr. Markus Chmelik
Telefon +43 1 51433 501171
Fax +43 1514335903121
e-Mail Markus.Chmelik@bmf.gv.at
DVR: 0000078

GZ. BMF-112000/0031-I/4/2012

 

 

 

Betreff:

»BMLFUW.LE-4.1.8/3-I-7-2012; Entwurf eines Bundesgesetzes zur Änderung des AMA-Gesetzes 1992 und des Weingesetzes 2009; Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen

 

Erledigungstext:

»Bezugnehmend auf den mit E-Mail vom 10. Oktober 2012 übermittelten und im Betreff näher bezeichneten Begutachtungsentwurf beehrt sich das Bundesministerium für Finanzen Stellung zu nehmen wie folgt:

 

Aus budgetärer Sicht:

Aus den Materialien zur Änderung des AMA-Gesetzes geht nicht eindeutig hervor, dass die Änderung des Einhebungsmodus einschließlich der Beschränkung auf bestimmte Gebinde (60 l-Grenze) und der Untergrenze (3000 l) das Beitragsvolumen unverändert lässt. Die Auswirkungen dieser Änderungen wären klar und betragsmäßig für jede geänderte Bestim-mung darzustellen.

 

Weiters erscheint es unklar, wie der Nachweis gemäß neuem § 21c (3) AMA-Gesetz zu füh-ren ist.

 

Einer weiteren Befassung mit dem Entwurf wird entgegengesehen.

 

Aus Sicht der Verwaltungskosten für für Bürger/innen und für Unternehmen:

Gemäß § 14a Abs. 1 BHG iVm §§ 2 und 8 der Standardkostenmodell-Richtlinien – SKM-RL, BGBl. II 278/2009, sind bei Gesetzes- und Verordnungsentwürfen die Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürger/innen und für Unternehmen zu ermitteln und darzustellen.

 

Der vorliegende Gesetzesentwurf enthält Informationsverpflichtungen, die Verwaltungskosten für Unternehmen auslösen und daher zu ermitteln und darzustellen sind. Gemäß dem Rundschreiben des Bundeskanzleramtes vom 1. September 2009 wird ersucht, die zusammenfassende Aussage im Vorblatt um eine quantitative Darstellung der gesamten Erleichterung zu ergänzen. Gemäß den zitierten Rechtsvorschriften müssen die Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Unternehmen in den Erläuterungen dargestellt werden. Zudem ist dem Entwurf das mit Hilfe der Verwaltungskostenrechner auszufüllende Formblatt anzuschließen.

 

Das Bundesministerium für Land – und Forstwirtschaft, Umweltschutz und Wasserwirtschaft wird ersucht, die Darstellung der Verwaltungskosten für Unternehmen im Vorblatt, in den Erläuterungen sowie durch das Formblatt zu ergänzen bzw. vorzunehmen und dem Bundesministerium für Finanzen rechtzeitig vor Einbringung in den Ministerrat zu übermitteln.

 

Das Bundesministerium für Finanzen ersucht um entsprechende Berücksichtigung dieser Stellungnahme. Dem Präsidium des Nationalrates wurde diese Stellungnahme zum gegenständlichen Entwurf in elektronischer Form zugeleitet.

25.10.2012
Für die Bundesministerin:
i.V. Mag. Hans-Jürgen Gaugl
(elektronisch gefertigt)