|
|
|
An das Bundesministerium für Justiz |
|
BMF - I/4 (I/4) |
GZ. BMF-111700/0063-I/4/2012 |
|
|
Bezugnehmend auf den mit E-Mail vom 4. Oktober 2012 übermittelten und im Betreff näher bezeichneten Begutachtungsentwurf beehrt sich das Bundesministerium für Finanzen Stellung zu nehmen wie folgt:
Aufgrund der generellen Bedeckungszusage für allfällige Mehrkosten besteht aus budgetärer Sicht gegen den vorliegenden Gesetzesentwurf kein Einwand.
Dem Präsidium des Nationalrates wurde diese Stellungnahme zum gegenständlichen Entwurf in elektronischer Form zugeleitet.
15.10.2012
Für die Bundesministerin:
i.V. Mag. Hans-Jürgen Gaugl
(elektronisch gefertigt)