Werte Damen und Herren,

 

In Ergänzung meiner gestern Ihnen übermittelten KurzStellungnahme zum Entwurf für das KindNamRÄG 2012 („Verantwortung“ statt „Obsorge“) erlaube ich mir, im Zusammenhang mit der „automatischen Obsorge“, die in der Debatte erst mit dem Eintritt der elterlichen Trennung zum strittigen Fall geworden ist, vorzuschlagen, den Gedankengang früher anzusetzen:   

 

1.   Wenn eine Frau und ein Mann gemeinsam ein Kind in die Welt setzen: Sind sie dann nicht ab diesem Moment, naturgemäß, Mutter und Vater, gemeinsam „Eltern“, ob verehelicht oder nicht, nach unseren zivilisatorischen Konventionen doch wohl mit Pflichten und Rechten verantwortlich gegenüber ihrem gemeinsamen Kind (bis zu dessen gesetzlich bestimmter Selbstverantwortung) – also rechtmäßig zwangsläufig zur „gemeinsamen Obsorge“ zu verpflichten?

 

2.   Wenn die beiden Menschen sich irgendwann als Frau-Mann-Paar trennen: Warum sollen sie dann aufhören können / dürfen / müssen, als Mutter und Vater gemeinsam weiterhin die Verantwortung (die „Obsorge“) für ihr Kind zu haben?

 

Persönliche Anmerkung: Ich versteh‘ nicht, warum sich Mütter(organisationen) wie Väter(organisationen), die sich gegen eine solche gemeinsame Verantwortung („Obsorge“) sträuben, diese nicht als Chance für eine Emanzipation aus sonst so beklagten tradierten geschlechtsspezifischen Verhaltensweisen begreifen:

Wem würde es schaden, wenn den Männern per Gesetz vorgegeben ist, dass sie, sobald sie Väter sind, „automatisch“ zur Verantwortung gegenüber dem von ihnen gezeugten Kind verpflichtet sind?

Warum würde es schädlich sein, wenn durch die legalisierte gleiche gemeinsame Verantwortung die Frauen als Mütter eine weitere Möglichkeit erkennen und nützen, sich mit dem Verweis darauf tendenziell wieder einen Schritt von der beklagten „Doppelbelastung“ lösen zu können?

 

 

Mit der Ersuchen um Kenntnisnahme und allfällige Berücksichtigung sowie

mit freundlichen Grüßen

 

Mag. Walter Stach

 

 

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