BUNDESMINISTERIUM

FÜR

EUROPÄISCHE UND INTERNATIONALE

ANGELEGENHEITEN

 

VÖLKERRECHTSBÜRO

A-1014 Wien, Minoritenplatz 8

Tel.: 0501150-0, FAX: 0501159-DW

e-mail: abti2@bmeia.gv.at

 

E-MAIL

 

GZ:

BMeiA-AT-8.15.02/0122-I.2c/2009

Datum:

11. Mai 2009

Seiten:

2

An:

BMVIT: PD@bmvit.gv.at

Kopie:

begutachtungsverfahren@parlament.gv.at

Von:

Bot. Dr. H. Tichy

SB:

MMag. Dr. Wirtenberger; Ges. Dr. Loidl

DW:

3391

 

BETREFF:   Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem ein Postmarktgesetz                                     erlassen und das KommAustria Gesetz geändert wird,                                       Stellungnahme BMeiA

 

Zu do. GZ BMVIT.630.030/0002-III/PT1/2009

 

 

Das BMeiA bemerkt zu oz. Entwurf Folgendes:

 

 

In formeller Hinsicht wird zur Gliederung des Vorblatts zum ggst. Entwurf das Rundschreiben des Bundeskanzleramt-Verfassungsdienstes, GZ. BKA-600.824/0005-V/2/2007 vom 6. November 2007, Legistik und Begutachtungsverfahren; Vorblatt und Erläuterungen; Darstellung der Auswirkungen von Rechtssetzungsvorhaben, in Erinnerung gerufen, wonach dieses u.a. einen Punkt „Verhältnis zu Rechtsvorschriften der Europäischen Union“ (nicht: „EU-Konformität“) zu enthalten hat (vgl. Punkt 5 des oz. Rundschreibens).

 

Im Übrigen sollte im Vorblatt lt. Rundschreiben des Bundeskanzleramt-Verfassungsdienstes, GZ. BKA-600.824/011-V/2/01 vom 6. März 2001, Legistik und Begutachtungsverfahren; Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften; Gestaltung von Vorblatt und Erläuterungen, „anstelle des bisher üblichen Hinweises, dass die Gemeinschaftsrechtskonformität gegeben sei, eine spezifischere Aussage dahingehend gemacht werden, ob in der fraglichen Angelegenheit Vorgaben des Rechts der Europäischen Union bestehen, und gegebenenfalls wie die vorgesehene Regelung sich zu diesen verhält.“ (S. 2 des oz. Rundschreibens).“

 

Für den Bundesminister:

H. Tichy m.p.