Anschrift

An das

Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst

Ballhausplatz 2

1014 Wien

 

 

BMF - I/4 (I/4)
Hintere Zollamtsstraße 2b
1030 Wien

Sachbearbeiterin:
Mag. Ottilie Hebein
Telefon +43 1 51433 501165
Fax +43 1514335901165
e-Mail Ottilie.Hebein@bmf.gv.at
DVR: 0000078

GZ. BMF-110500/0039-I/4/2012

 

 

 

Betreff:

»Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesvergabegesetz 2006 und das Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012 geändert werden;

Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen

(Frist: 25. Jänner 2013)

 

Erledigungstext:

»Das Bundesministerium für Finanzen beehrt sich, zu dem mit Note vom 26. November 2012 per E-Mail vom 20. Dezember 2012 unter der Zahl BKA-600.883/0076-V/8/2012 zur Begutachtung versendeten Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesvergabegesetz 2006 und das Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012 geändert werden, wie folgt Stellung zu nehmen:

 

Durch das Bundeshaushaltsgesetz 2013 – BHG 2013, BGBl. I Nr. 139/2009, in der Fassung zuletzt des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 62/2012, wurde unter dem Titel der Wirkungsorientierten Folgenabschätzung (WFA) ein neues Regelungssystem für die Abschätzung der Folgen von Rechtssetzungsvorhaben und sonstigen Vorhaben von außerordentlicher finanzieller Bedeutung grundgelegt. Die Grundsätze der WFA sind in diversen Verordnungen (beispielsweise WFA-Grundsatz-Verordnung – WFA-GV, BGBl. II Nr. 489/2012) geregelt, die mit 1. Jänner 2013 in Kraft getreten sind.

 

In diesem Zusammenhang wird auf das Rundschreiben des Bundeskanzleramtes, GZ KA-602.271/0036-V/2/2012, Punkt 4.2 verwiesen, wonach für den vorliegenden Begutachtungsentwurf für die Einbringung des Ministerratsvortrags eine WFA durchzuführen ist.

 

Für die Durchführung der WFA steht ein entsprechendes IT-Tool zur Verfügung, das in den Ressorts bereits ausgerollt wurde. Weiterführende Informationen finden sich auch auf der Internetseite www.wfa.gv.at. Die Abteilung II/11 des Bundesministeriums für Finanzen sowie die Wirkungscontrollingstelle des Bundeskanzleramts stehen im Vorfeld für Rückfragen und Unterstützung zur Verfügung.

 

Das Bundesministerium für Finanzen ersucht um entsprechende Berücksichtigung der vorliegenden Stellungnahme. Dem Präsidium des Nationalrates wurde diese Stellungnahme zum gegenständlichen Entwurf in elektronischer Form zugeleitet.

 

20.12.2012
Für die Bundesministerin:
Mag. Ottilie Hebein
(elektronisch gefertigt)