An das

Bundesministerium für Land-

Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Stubenbastei 5

1010 Wien

 

Per E-Mail:     abteilung.54@lebensministerium.at

                        evelyne.seitz-zach@lebensministerium.at

                        michael.aumer@lebensministerium.at

                        begutachtungsverfahren@parlament.gv.at

 

 

Wien, am 1. Februar 2013

Zl. B-509/3101103/HA

 

GZ: BMLFUW-UW.1.3.2/0450-V/4/2012

 

 

Betreff: Novelle des Klimaschutzgesetzes (KSG) und Novelle des Umweltförderungsgesetzes (UFG)

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Zunächst erlaubt sich der Österreichische Gemeindebund seine Verwunderung darüber auszusprechen, dass trotz mehrmaliger Zusage und Zusicherung seitens des Bundes bisweilen noch kein Zusagerahmen für Zwecke der Siedlungswasserwirtschaft für die Jahre 2013 (!) und 2014 festgeschrieben wurde.

Da eine Dotierung eines Zusagerahmens für die Jahre 2013 und 2014 einer Änderung des UFG bedarf, ist es befremdlich, dass nunmehr eine UFG Novelle in Begutachtung geschickt wird, die nicht im Ansatz die im letzten Jahr erzielte politische Einigung über eine Dotierung berücksichtigt.

 

In einem Schreiben des BKA vom 19. Dezember 2012 heißt es:

„Das zuständige Ressort freut sich, mitteilen zu können, dass es Ende November 2012 im Vorfeld der jüngsten Sitzung der Kommission in Angelegenheiten der Wasserwirtschaft zu einer politischen Einigung mit dem BMF gekommen ist, sowohl für das Jahr 2013 wie auch für 2014 zusätzliche Förderungsmittel für die Siedlungswasserwirtschaft bereit zu stellen. Ein Entwurf für eine diesbezügliche Novelle des Umweltförderungsgesetzes wird gerade vom BMLFUW vorbereitet und anschließend in die allgemeine Begutachtung versandt.“

 

Und heißt es weiter:

„Abschließend wird versichert, dass sich der Bund nachdrücklich zum eingeschlagenen Weg der gemeinsamen Finanzierung der Siedlungswasserwirtschaft durch die FAG Partner bekennt und sich dafür verwenden wird, dass auch in der nächsten FAG-Periode- also in den Jahren 2015 bis 2021 entsprechende Förderungsmittel für Maßnahmen der Trinkwasserversorgung wie auch der Abwasserentsorgung zur Verfügung gestellt werden.“

 

Wiederholt wurde seitens des Österreichischen Gemeindebundes darauf hingewiesen, dass die im Zuge des Budgetbegleitgesetzes 2011 vorgenommene Kürzung bzw. Streichung des Zusagerahmens sowie die Nicht-Berücksichtigung der Fortschreibung desselben im Zuge der Verlängerung der FAG-Periode zu einer Gefährdung der bestehenden kommunalen Infrastruktur sowie der Versorgungs- und Entsorgungssicherheit insgesamt führen und die notwendigen Investitionen in die Siedlungswasserwirtschaft für künftige Generationen erhöhen.

 

Um den derzeit hohen Standard der Siedlungswasserwirtschaft nachhaltig aufrecht erhalten zu können und die in den letzten Jahrzehnten getätigten Investitionen in der Siedlungswasserwirtschaft, die bereits zu einem hohen Anschluss- und Ausbaugrad geführt und eine gute Basis für einen funktionierenden Gewässerschutz bieten, nicht zu gefährden, sind laufende Investitionen in die Siedlungswasserwirtschaft erforderlich.

 

Der Österreichische Gemeindebund fordert daher unmissverständlich eine entsprechende Ergänzung des nun vorliegenden Entwurfes.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Für den Österreichischen Gemeindebund:

 

Der Generalsekretär:

Der Präsident:

 

 

Leiss e.h.

Mödlhammer e.h.

 

Dr. Walter Leiss

Bgm. Helmut Mödlhammer

 

 

 

Ergeht zK an:

Alle Landesverbände

Die Mitglieder des Präsidiums

Büro Brüssel