Anschrift

An
Bundesministerium für Inneres
Herrengasse 7, Postfach 100
1014 Wien

 

BMF - I/4 (I/4)
Hintere Zollamtsstraße 2b
1030 Wien

Sachbearbeiterin:
Dr. Beate Sternig
Telefon +43 1 51433 501167
e-Mail Beate.Sternig@bmf.gv.at
DVR: 0000078

GZ. BMF-111600/0050-I/4/2012

 

 

 

Betreff:

»GZ. BMI-LR1355/0013-III/1/c/2012 vom 20. Dezember 2012;

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das BFA-Einrichtungsgesetz, das BFA-Verfahrensgesetz, das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Grenzkontrollgesetz sowie das Grundversorgungsgesetz – Bund 2005 geändert werden; Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen

 

Erledigungstext:

»Das Bundesministerium für Finanzen beehrt sich, zu dem mit Note vom 20. Dezember 2012 unter der Geschäftszahl BMI-LR1355/0013-III/1/c/2012 zur Begutachtung übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das BFA-Einrichtungsgesetz, das BFA-Verfahrensgesetz, das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Grenzkontrollgesetz sowie das Grundversorgungsgesetz – Bund 2005 geändert werden, fristgerecht wie folgt Stellung zu nehmen:

 

A. Budgetäre Anmerkungen

 

Die Aussage im Vorblatt, wonach das gegenständliche Regelungsvorhaben keine finanziellen Auswirkungen habe, ist ohne weitere Darlegungen, warum dies so sei, nicht nachvollziehbar.

 

Es wird daher dringend ersucht, bis zur Einbringung des Gesetzesentwurfes als Regierungsvorlage die behauptete Kostenneutralität nachvollziehbar zu erläutern, z.B. unter Hinweis auf die Ausführungen zu den finanziellen Erläuterungen in Bezug habenden Gesetzen (dies könnte auf die Detailregelungen zu den Beschwerdeverfahren in den fremdenrechtlichen Materiengesetzen zutreffen), andernfalls (dies wird insbesondere wohl auf die neuen Sachverhalte in Umsetzung der diversen EU-Verordnungen und EU-Richtlinien in nationales Recht zutreffen) die finanziellen Auswirkungen darzustellen, wobei das neue Regulativ zur Wirkungsorientierten Folgenabschätzung (WFA) anzuwenden wäre.

 

Durch das Bundeshaushaltsgesetz 2013 – BHG 2013, BGBl. I Nr. 139/2009, zuletzt in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 62/2012, wurde unter dem Titel der Wirkungsorientierten Folgenabschätzung (WFA) ein neues Regelungssystem für die Abschätzung der Folgen von Rechtsetzungsvorhaben und sonstigen Vorhaben von außerordentlicher finanzieller Bedeutung grundgelegt. Die Grundsätze der WFA sind in diversen Verordnungen (beispielsweise WFA-Grundsatz-Verordnung – WFA-GV, BGBl. II Nr. 489/2012) geregelt, die mit 1. Jänner 2013 in Kraft getreten sind.

 

In diesem Zusammenhang wird auf das Rundschreiben des Bundeskanzleramtes, GZ BKA-602.271/0036-V/2/2012, Punkt 4.2 verwiesen, wonach für den vorliegenden Begutachtungsentwurf für die Einbringung des Ministerratsvortrages eine WFA durchzuführen ist.

 

Für die Durchführung der WFA steht ein entsprechendes IT-Tool zur Verfügung, das in den Ressorts bereits ausgerollt wurde. Weiterführende Informationen finden sich auch auf der Internetseite www.wfa.gv.at. Die Abteilung II/11 des Bundesministeriums für Finanzen sowie die Wirkungscontrollingstelle des Bundeskanzleramts stehen im Vorfeld für Rückfragen und Unterstützung gerne zur Verfügung.

 

B. Inhaltliche Anmerkungen

 

Zum Grenzkontrollgesetz:

In den Besonderen Erläuterungen zum Grenzkontrollgesetz wird zu Z 35 (§ 21 Z 1 Grenzkontrollgesetz) ausgeführt, dass diese Bestimmung mangels Betrauung von Zollorganen mit grenzkontrollrechtlichen Aufgaben entfallen kann. Schon unter Verweis auf § 12 Abs. 4 (neu in der vorliegenden Novelle § 12a Abs. 4) kommen den Zollorganen Aufgaben zu. Daher kann diese Bestimmung nicht entfallen und ist zwingend beizubehalten.

 

 

Zum BFA-Einrichtungsgesetz und BFA-Verfahrensgesetz:

Es wird darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium für Finanzen für seine Dienstbehörde Bundesfinanzakademie die Abkürzung „BFA“ verwendet und es hier allenfalls zu Verwechslungen kommen kann.

 

 

Das Bundesministerium für Finanzen ersucht um Berücksichtigung gegenständlicher Stellungnahme, welche auch dem Präsidium des Nationalrates in elektronischer Form zugeleitet wurde.

 

 

21.12.2012
Für die Bundesministerin:
Dr. Beate Sternig
(elektronisch gefertigt)