Anschrift

An das

Bundesministerium für Wirtschaft,

Familie und Jugend

Stubenring 1

1011 Wien

 

BMF - I/4 (I/4)
Hintere Zollamtsstraße 2b
1030 Wien

Sachbearbeiterin:
Mag. Ottilie Hebein
Telefon +43 1 51433 501165
Fax +43 1514335901165
e-Mail Ottilie.Hebein@bmf.gv.at
DVR: 0000078

GZ. BMF-113000/0001-I/4/2013

 

 

 

Betreff:

»Zu GZ. BMWFJ-93.700/0001-I/8/2012 vom 7. Dezember 2012

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem ein Bundesgesetz über die integrierte Vermeidung und Verminderung von Emissionen aus Dampfkesselanlagen (Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen – EG-K 2013) erlassen wird;

Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen

(Frist: 28. Jänner 2013)

 

Erledigungstext:

»Das Bundesministerium für Finanzen beehrt sich, zu dem mit Note vom 7. Dezember 2012 am 28. Dezember 2012 unter der Zahl BMWFJ-93.700/0001-I/8/2012 zur Begutachtung versendeten Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem ein Bundesgesetz über die integrierte Vermeidung und Verminderung von Emissionen aus Dampfkesselanlagen (Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen – EG-K 2013) erlassen wird, wie folgt Stellung zu nehmen:

 

Die Intention, einen funktionierenden Binnenmarkt mit gleichen rechtlichen Voraussetzungen für alle Teilnehmer voranzutreiben, wird aus wirtschaftspolitischer Sicht befürwortet. Gerade die gesetzlichen Vorschriften zur Emissionsbegrenzung einzelner Anlagen stellen hier einen sensiblen Bereich dar, der wesentliche Auswirkungen auf die Attraktivität eines Wirtschaftsstandortes besitzt. Die Entscheidung, von den „erleichternden“ Elementen der Bezug habenden EU-Richtlinie nicht Gebrauch zu machen, um den derzeitigen hohen Standard in Österreich nicht zu gefährden, prolongiert zwar den vorübergehenden Wettbewerbsnachteil, erscheint jedoch aufgrund der hohen externen Kosten von umweltschädlichen Emissionen und der allgemeinen Investitionssicherung gerechtfertigt.

 

Davon unbeschadet ist zum vorliegenden Gesetzesentwurf Nachfolgendes festzuhalten:

 

Für die das EK-G vollziehenden Behörden entsteht den Erläuterungen zufolge kein zusätzlicher Aufwand, der neu vorgesehene Umweltinspektionsplan sollte aber im Rahmen der bisherigen Anlagenüberwachungen umgesetzt werden.

 

Der Entwurf enthält aus Sicht des Bundesministeriums für Finanzen auch Informationsverpflichtungen, die Verwaltungskosten für Unternehmen auslösen und daher zu ermitteln und darzustellen sind.

 

Die Ausweitung des Geltungsbereiches nach § 1 führt gegebenenfalls auch zu einer Erhöhung der Verwaltungskosten, eine entsprechende Darstellung fehlt jedoch. Hinsichtlich der Verwaltungskosten für Unternehmen wären insbesondere Annahmen zur Ausweitung des Adressatenkreises zu treffen und zu erläutern.

 

Seit 1. Jänner 2013 ist außerdem gemäß § 17 BHG, des § 6 der WFA-Grundsatz-Verordnung – WFA-GV, BGBl. II Nr. 489/2012 und der WFA-Verwaltungskosten-Verordnung – WFA-VKV bei neuen rechtsetzenden Maßnahmen eine wirkungsorientierte Folgenabschätzung (WFA) durchzuführen.

 

In diesem Zusammenhang wird auf das Rundschreiben des Bundeskanzleramtes, GZ. BKA-602.271/0036-V/2/2012, Punkt 4.2 verwiesen, wonach für den vorliegenden Begutachtungsentwurf für die Einbringung des Ministerratsvortrags eine WFA durchzuführen und zeitgerecht dem Bundesministerium für Finanzen vorzulegen ist.

 

Für die Durchführung der WFA steht ein entsprechendes IT-Tool zur Verfügung, das in den Ressorts bereits ausgerollt wurde.

 

Weiterführende Informationen finden sich auch auf der Internetseite www.wfa.gv.at. Die Abteilung II/11 des Bundesministeriums für Finanzen sowie die Wirkungscontrollingstelle des Bundeskanzleramts stehen im Vorfeld für Rückfragen und Unterstützung zur Verfügung.

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend wird daher ersucht, für den gegenständlichen Gesetzesentwurf eine wirkungsorientierte Folgenabschätzung durchzuführen, die auch die Verwaltungskosten für Unternehmen miteinschließt, und dem Bundesministerium für Finanzen rechtzeitig vor Einbringung in den Ministerrat zu übermitteln.

 

Das Bundesministerium für Finanzen ersucht um entsprechende Berücksichtigung der vorliegenden Stellungnahme. Dem Präsidium des Nationalrates wurde diese in elektronischer Form zugeleitet.

 

24.01.2013
Für die Bundesministerin:
Mag. Heidrun Zanetta
(elektronisch gefertigt)