Betrifft:  Bundesgesetz zur partnerschaftlichen Zielsteuerung Gesundheit

 

 

Werte EntscheidungsträgerInnen!

 

Mit Interesse habe ich den Entwurf zum G.ZG gelesen und darin leider ein paar mir wesentlich erscheinende Punkte gefunden, die mir eine suffiziente Gesundheitsversorgung der Bevölkerung eher zu gefährden als zu fördern scheinen.

 

Ich erlaube mir, diese beispielshaft anzuführen:

 

1.            Zum „best point of service“: abgesehen von durchaus vermeidbaren Anglizismen ist festzuhalten, daß die „Versorgungsaufträge“ ein wesenliches Moment des präventiven und kurativen Erfolges außer Acht lassen, nämlich die vertrauensvolle Beziehung zwischen ÄrztInnen und PatientInnen.

2.            Zu den Organen der Bundesgesundheitsagentur ist festzuhalten, daß zur Beratung der Agentur eine Konferenz eingerichtet werden kann, zu der wesentliche AkteurInnen des Gesundheitswesen vertreten sind. Das bedeutet, daß auch ohne Mitwirkung der Ärzteschaft – wie schon bei der Entsteheung dieses Gesetzes – Zielsteuerungs- und Sanktionsmechanismen beschlossen werden können, die dann von der Ärzteschaft auszuführen sind.  Hier handelt es sich um eine wesentliche Einschränkung der Berufsfreiheit, wie sie ohnehin schon durch verschiedene Steuerungsmaßnahmen wie Kontingentierungen von Kassenleistungen betrieben werden.

3.            Was – bitte – soll ein Ausgabendämpfungspfad sein? Über wen wird der drüberfahren? Wo bleibt die Flexibilität eines bedürfnisgerechten Finanzierungssystems, wenn es auf einem solchen Pfad dahinfährt?

4.            Die Bundesgesundheitskommission besteht aus zumindest 32 Mitgliedern, die nicht unmittelbar Gesundheitsberufen oder PatientInnen vertretungen kommen; nur drei kommen aus den unmittelbaren tätigen bzw. betroffenen Gruppen.

 

Ich darf Sie daher ersuchen, alles in Ihrer Kraft stehende zu tun, um nicht durch Überregulierung das Vertrauensverhältnis zwischen ÄrztInnen und PatientInnen zu beeinträchtigen und auch zu berücksichtigen, daß durch ein hohes Maß an Dokumentationsaufwand zusätzliche Mittel und Personen zur Erfüllung von Versorgungsaufgaben notwendig sein werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

MedR. Dr. H. David e.h.