Anschrift

An das

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft,

Umwelt und Wasserwirtschaft

Stubenring 1

1010 Wien

 

 

BMF - I/4 (I/4)
Hintere Zollamtsstraße 2b
1030 Wien

Sachbearbeiterin:
Mag. Ottilie Hebein
Telefon +43 1 51433 501165
Fax +43 1514335901165
e-Mail Ottilie.Hebein@bmf.gv.at
DVR: 0000078

GZ. BMF-112800/0009-I/4/2013

 

 

 

Betreff:

»Zu GZ. BMLFUW-LE.4.3.1/0007-I/2/2013 vom 7. Februar 2013

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das BFW-Gesetz, das Düngemittelgesetz 1994, das Futtermittelgesetz 1999, das GESG, das Pflanzenschutzgesetz 2011, das Pflanzenschutzmittelgesetz 2011, das Pflanzgutgesetz 1997, das Rebenverkehrsgesetz 1996, das Sortenschutzgesetz 2001 und das Weingesetz 2009 geändert wird (Verwaltungsgerichtsbarkeitsanpassungsgesetz-BMLFUW Agrarbereich);

Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen

(Frist: 2. April 2013)

 

 

Erledigungstext:

»Das Bundesministerium für Finanzen beehrt sich, zu dem mit Note vom 7. Februar 2013 unter der Zahl BMLFUW-LE.4.3.1/0007-I/2/2013 per E-Mail am 5. März 2013 zur Begutachtung versendeten Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das BFW-Gesetz, das Düngemittelgesetz 1994, das Futtermittelgesetz 1999, das GESG, das Pflanzenschutzgesetz 2011, das Pflanzenschutzmittelgesetz 2011, das Pflanzgutgesetz 1997, das Rebenverkehrsgesetz 1996, das Sortenschutzgesetz 2001 und das Weingesetz 2009 geändert wird (Verwaltungsgerichtsbarkeitsanpassungsgesetz-BMLFUW Agrarbereich), wie folgt Stellung zu nehmen:

 

Es erscheint nicht ausreichend, den bisherigen Instanzenzug zu streichen. Schon zur Klarheit sollte bei allen zu ändernden Gesetzen auf den Instanzenzug gemäß Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 (BGBl. I Nr. 51/2013) verwiesen bzw. dieser dargestellt werden.

 

Zu Art. 4 (Bundesgesetz, mit dem das GESG geändert wird), wird angemerkt:

Es wird angeregt zu überprüfen, ob § 6  Abs. 2 des Entwurfs mit dem Aufgabenbereich, der Organisation des Bundesamtes für Ernährungssicherheit sowie mit den übrigen Bestimmungen des GESG vereinbar ist.

 

Das Bundesministerium für Finanzen ersucht um entsprechende Berücksichtigung der vorliegenden Stellungnahme. Dem Präsidium des Nationalrates wurde diese Stellungnahme in elektronischer Form übermittelt.

 

22.03.2013
Für die Bundesministerin:
Mag. Heidrun Zanetta
(elektronisch gefertigt)