An das

Bundesministerium für Unterricht,

Kunst und Kultur

 

Minoritenplatz 5

1014 Wien

 

                                                                                                                     

                                                                                                            03.05.13

                                                                                                                         

Betrifft:

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Hochschulgesetz 2005 geändert wird; GZ BMUKK-13.480/0006-III/13/2012

 

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Universitätsgesetz 2002 und das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz geändert werden; GZ BMWF 52.220/0002-I/6b/2013

 

Begutachtungs- und Konsultationsverfahren; Stellungnahme

 

Die Konferenz der Hochschulratsvorsitzenden der Pädagogischen Hochschulen Österreichs gibt zu oben genannten Gesetzesentwürfen innerhalb offener Frist folgende Stellungnahme ab:

 

Die Konferenz der Hochschulratsvorsitzenden begrüßt die Umsetzung der Initiative der Pädagog/innenbildung Neu. Die nunmehr vorliegenden Novellen beziehen sich – wie auch (inter-)nationale Expertinnen und Experten bestätigen – auf ein zukunftsweisendes Konzept  moderner Lehrerinnen- und Lehrerbildung, das durch eine qualitätvolle und professionelle Ausbildung der Pädagoginnen und Pädagogen ein optimales Bildungsniveau für die österreichischen Kinder und Jugendlichen garantieren soll.

 

Die Reformvorschläge ermöglichen grundsätzlich ein Studium, das sich durch Qualitätssteigerung, Mobilität, Durchlässigkeit und Kompetenzorientierung  auszeichnet. Der curriculare Studienaufbau in der Elementar-/Primarstufe und der Sekundarstufe zielt sowohl auf eine breite pädagogische Grundausbildung als auch auf eine durch Schwerpunktsetzungen wie inklusive Pädagogik, Zweitsprache, Berufsorientierung etc. differenzierte Pädagogik ab.

 

Erwartet werden gerade aufgrund dieser Änderungen eine umfassende Professionalisierung in der pädagogischen Ausbildung und dadurch eine qualitative Weiterentwicklung insbesondere im Sekundarbereich. Es fällt auf, dass das Universitätsgesetz 2002 noch auf nach Schularten differenzierte Lehrämter abzielt, wohingegen das Hochschulgesetz 2005 die PädagogInnenbildung nach Altersgruppen strukturiert.

 

Angeregt wird, die Kooperationsverpflichtung der Pädagogischen Hochschulen und der Universitäten nicht nur im Hochschulgesetz, sondern auch im Universitätsgesetz entsprechend zu verankern. Die notwendige Kooperation zwischen Universitäten und PHs bedingt zudem einen gemeinsamen Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens für die Novellen im Hochschulgesetz und im Universitätsgesetz. Der gemeinsame Geist der Kooperation zwischen Universitäten und PHs sollte im Universitätsgesetz stärker ausgeführt werden.

 

Die Konferenz der Hochschulratsvorsitzenden bedauert, dass die Gelegenheit nicht wahrgenommen wurde, um die Stellung der Hochschulräte als kollegiales Organ an tertiären Bildungseinrichtungen zu verankern.

 

Die Konferenz der Hochschulratsvorsitzenden ersucht abschließend, in den weiteren Prozess der Umsetzung der PädagogInnenbildung Neu eingebunden zu werden, um ihre spezifischen Kompetenzen und Perspektiven in die weiteren Entwicklungen der PädagogInnenbildung, deren Basis mit den vorliegenden Novellen gelegt wurde, einbringen zu können.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

Univ.-Doz. DDr. Karl Klement                                    HR MMag. Dr. Christine Mann

Präsident                                                                               Vizepräsidentin

 

 

 

 

Ergeht gleichlautend an das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung