An das

Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung

Minoritenplatz 5

1014 Wien

 

eMail: daniela.rivin@bmwf.gv.at

            begutachtungsverfahren@parlament.gv.at

 

 

Betr.: Entwurf eines  Bundesgesetzes, mit dem das Universitätsgesetz 2002 und das Hochschul-

Qualitätssicherungsgesetz geändert werden

 

Zu Zl . BMWF-52.220/0002-I/6b/2013

                                                                                                          Wien, am 30. April  2013

 

 

 

Die Österreichische Gesellschaft für Schule und Recht begrüßt das Vorhaben, durch die Novellierung des Universitätsgesetzes 2002 und des HochschulQualitätssicherungsgesetz einerseits und die Novellierung desk Hochschulgesetzes 2005 die Kooperation zwischen den Universitäten und der Pädagogischen Hochschulen im Bereich der Pädagogenausbildung zu intensivieren.

 

Zum Entwurf der Novelle zum Universitätsgesetz 2002 bestehen keine Änderungswünsche.

 

Zum vorgesehenen § 30a des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes wird darauf  hingewiesen, dass die ÖGSR zum Entwurf der Bestimmungen eines Qualifikationssicherungsrates im Hochschulgesetz 2005 Folgendes bemerkt hat:

 

„Sowohl im HG als auch in dem vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung zur Begutachtung versandten Entwurf für eine Novelle zum Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz ist jeweils ein Qualitätssicherungsrat mit vergleichbarem Regelungsinhalt vorgesehen, wobei nach dem Wortlaut der Entwürfe ein Mal die BM für Unterricht, Kunst und Kultur, das andere Mal der BM für Wissenschaft und Forschung federführend zuständig wäre. Im Sinne einer engeren Verknüpfung der beiden Ausbildungsbereiche – auch wenn zum Teil unterschiedliche Schwerpunkte vorhanden sein können – und einer Verwaltungsvereinfachung wäre ein einziger Qualitäsicherungsrat zweckmäßig.“

 

 

 

Für den Vorstand:

SCh.i.R. Dr. Felix Jonak

Referent für Gesetzesbegutachtungsverfahren

 

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