Amt der Steiermärkischen Landesregierung

 

 

 

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GZ:

FA1F-19.02-2/2000-61

Bezug:

BKA-600.883/0046-V/6/2009

Graz, am 9. Juni 2009

 

Ggst.:

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesvergabegesetz 2006 - BVergG 2006 geändert wird;

Stellungnahme des Landes Steiermark.    

 


 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Zu dem mit do. Schreiben vom 11. Mai 2009, obige Zahl, übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesvergabegesetz 2006 - BVergG 2006 geändert wird, wird folgende Stellungnahme abgegeben:

 

Zu Ziffer 19:

Die Abs. 3 und 4 orientieren sich an den im Bundesvergabegesetz 2006 vorgesehenen sogenannten Subschwellenwerten, die derzeit durch die Schwellenwerteverordnung 2009 des Bundekanzlers geändert werden. Die daraus resultierende Diskrepanz führt dazu, dass z.B. bei der Direktvergabe unterschiedliche gesetzliche Regelungen bezüglich der Vorlage von Nachweisen bestehen. Eine Anpassung der Abs. 3 und 4 an die Schwellenwerteverordnung 2009 wird angeregt.

 

Zu Ziffer 21a und 25a:

Die Möglichkeit, nun auch die Befugnis durch andere Unternehmer substituieren zu lassen, könnte für den Auftraggeber den Prüfaufwand und das Risiko im Zuge der Vertragsabwicklung beträchtlich erhöhen. Es wird daher angeregt, die Regelung des § 76 Abs. 1  in der geltenden Fassung beizubehalten.

 


 

Zu Ziffer 81:

Die Stellungnahme des Landes Steiermark vom 19. Dezember 2008 zur Frage der alternativen Sanktionen wird aufrechterhalten: jede Form des „golden platings“ ist abzulehnen. In diesem Sinne darf auch auf den Beschluss der Landesamtsdirektorenkonferenz vom 16. April 2009 hingewiesen werden, mit dem der Bund ersucht wurde, „die Richtlinie 2007/66/EG nur im Oberschwellenbereich umzusetzen und Verschärfungen des Rechtsschutzes im Unterschwellenbereich nur im verfassungsrechtlich gebotenen Umfang vorzunehmen“.

 

 

Dem Präsidium des Nationalrates werden unter einem 25 Abdrucke dieser Stellungnahme zugeleitet. Eine weitere Ausfertigung ergeht an die E-Mail-Adresse begutachtungsverfahren@parlament.gv.at.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Für die Steiermärkische Landesregierung

Der Landesamtsdirektor

 

 

 

(Dr. Gerhard Ofner)