Sehr geehrte Damen und Herren,

 

der Verband der SOZIALWIRTSCHAFT ÖSTERREICH, österreichs größte, überparteiliche, freiwillige, berufliche Arbeitgeber-Interessenvertretung der privaten Gesundheits- und Sozialunternehmen übermittelt nachstehende seine Stellungnahme/Begutachtung zum Entwurf eines Bundesgesetzes über die Registrierung von Gesundheitsberufen (Gesundheitsberuferegister-Gesetz) sowie des Gesundheits-und Krankenpflegegesetzes und des MTD-Gesetzes:

 

Im Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode ist "die Registrierung der Berufsberechtigungen sowie der absolvierten Fortbildungen und die Ausstellung von Berufsausweisen durch die bestehenden überbetrieblichen Interessenvertretungen" vorgesehen. Im vorliegenden Entwurf ist diese Führung des "Gesundheitsberuferegisters" ausschließlich durch die Bundesarbeitskammer geplant.

 

Obwohl der Verband der SOZIALWIRTSCHAFT ÖSTERREICH (SWÖ) seit 1997 (bis 2011 als BAGS = Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Sozial- und Gesundheitsberufe) die eindeutige (freiwillige) berufliche Arbeitgeber-Interessenvertretung der privaten Gesundheitsunternehmen ist, wurden wir bislang nie in die Gespräche zur Entwicklung eines Gesundheitsberuferegister-Gesetzes aber auch anderer beruflicher Entwicklungsvorhaben (GuKG, MTD, etc.) eingebunden. Für viele unserer Mitgliedsorganisationen (derzeit mehr als 320 mit über 50.000 Beschäftigten) ist weder die Wirtschaftkammer als AG-Interessenvertretung zuständig noch eine andere Institution. Deshalb ersuchen wir Sie eindringlich, bei künftigen Weiterentwicklungen bzw. Änderungen berufsrechtlicher oder rahmenrechtlicher Bestimmungen für Gesundheitsunternehmen die SWÖ rechtzweitig einzubinden  !!

 

Die (bisherige) fehlende Einbindung der SWÖ hat auch zur Folge, dass - abgesehen davon, dass die Wirtschaftkammer aus unserer Sicht überwiegend nicht zuständig ist - die Frage der Führung des Gesundheitsberuferegister für Selbständige/Arbeitgeber etwa durch die SWÖ nicht erörtert wurde. Auch freiwilligen beruflichen AG-Interessenvertretungen könnten im übertragenen Wirkungsbereich  (siehe § 4 des Entwurfes) öffentliche Aufgaben überantwortet werden. Dieser Gedanke fehlt - und wäre noch nachzuholen. Dazu kommt, dass viele der in § 5 angesprochenen Personen, welche (in Österreich) einen Gesundheitsberuf selbständig ausüben und vielfach Arbeitgeber sind, von einer AG-Interessenvertretung, nämlich der SWÖ,  besser angesprochen werden können.

 

Unabhängig von einer direkten Mitwirkung der SWÖ bei der Umsetzung des Gesundheitsberuferegisters ist sicherzustellen, dass der SWÖ als beruflicher AG-Interessenvertretung Einsicht in die Liste der "Berufsberechtigungen" (samt Fortbildungen bzw. Berufsunterbrechungen) gewährt wird bzw. Informationen über gültige Berufsausweise, Berufsunterbrechungen, Streichung bei  Berufseinstellungen, Ruhen der Registrierung sowie die Streichung bei Entziehung der Berufsberechtigung, erhält. Gerade für den rechtsgültigen Abschluss von Arbeitsverträgen sind diese Informationen unumgänglich; eine entsprechende Beratung der Arbeitgeber durch die SWÖ kann nur bei Vorliegen dieser Informationen korrekt erfolgen.

 

Eine besondere Rolle kommt den Arbeitgeber/innen nach § 12 zu. Sie müssen die für die Eintragung in das Gesundheitsberuferegister erforderlichen Daten (auch "Freie DN") bekanntgeben. Auch hier wäre die Mitwirkung der (bestehenden) beruflichen AG-Interessenvertretung (SWÖ)von großem Vorteil (ganz abgesehen davon, dass von AG Vorbehalte gegenüber einer Meldepflicht an die Bundesarbeitskammer vorliegen könnten).

 

Völlig unverständlich ist für uns die Zusammensetzung des "Registrierungsbeirates" (siehe § 13 ff), der zwar auf AN-Seite die Mitwirkung von freiwilligen Interessenvertretunges vorsieht, dies aber auf AG-Seite völlig fehlt. Wir fordern dabei jedenfalls eine im Gesetz vorgesehene Mitgliedschaft der SWÖ im Registrierungsbeirat !!

 

 

 

Wir ersuchen um Berücksichtigung der angeführten Argumente und sehen einer künftigen Einbindung der SOZIALWIRTSCHAFT ÖSTERREICH bei berufsrechtlichen und/oder rahmenrechtlichen Veränderungen im Gesundheitsbereich mit großem Interesse entgegen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen für die SOZIALWIRTSCHAFT ÖSTERREICH:

 

Wolfgang Gruber, Vorsitzender der SOZIALWIRTSCHAFT ÖSTERREICH und

Mag.(FH) Erich Fenninger, Schriftführer der SOZIALWIRTSCHAFT ÖSTERREICH

 

PS: die Statuten des Vereines SOZIALWIRTSCHAFT ÖSTERREICH sind im Vereinsregister hinterlegt (ZVR-Zahl: 965851013).