Betrifft: Entwurf Psychologengesetz 2013
Sehr
geehrte Frau Präsidentin des Nationalrates!
Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung!
Sehr geehrte Delegierte in den Gesundheitsausschuss!
Sollte das
neue Psychologengesetz noch in dieser Legislaturperiode eingebracht werden,
können aufgrund der parlamentarischen Abläufe Stellungnahmen nicht
mehr Berücksichtigung finden.
Eine solche Vorgangsweise widerspricht den "Standards der
Öffentlichkeitsbeteiligung. Empfehlungen für die gute Praxis",
Bundeskanzleramt, 2008 und der üblichen demokratischen Kultur in
Österreich.
Unsere Bitte: das Gesetz möge soll zur geordneten Behandlung und Berücksichtigung von ExpertInnen-Meinungen und Einwänden aus der Begutachtung zurück gestellt werden. Gerade im heiklen Bereich psychischer Erkrankungen ist eine voreiliges Handeln nicht angebracht und auch nicht notwendig! Es geht um den sensiblen Bereich der Behandlung psychisch Kranker!
Die angrenzenden Berufe waren nicht in die Ausarbeitung des vorliegenden Entwurfs des Psychologengesetzes eingebunden.
Der Gesetzesentwurf muss neu diskutiert werden: er unterlässt nämlich die klare Abgrenzung zwischen „klinisch-psychologischer Behandlung“ und psychotherapeutischer Tätigkeit. Die Anwendung der Psychotherapie ist aber an eine komplette Psychotherapieausbildung gebunden und muss daher PsychotherapeutInnen und (Fach-)ÄrztInnen für psychotherapeutische Medizin vorbehalten bleiben. Für PatientInnen würden ansonsten ein Behandlungs-Graubereich und unzumutbare Rechtsunsicherheit entstehen.
Ich appelliere daher an Sie, sich für die geordnete Berücksichtigung von ExpertInnen-Meinungen aus der Begutachtung und für die Erarbeitung eines konsensuellen Kooperationsmodells für die professionelle Zusammenarbeit der PSY-Berufe noch VOR der Gesetzwerdung einzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bernhard Panhofer
Arzt für Allgemeinmedizin
Arzt für Psychotherapeutische Medizin
Präsident der ÖGPAM (Österr. Ges. für Psychosomatik und Psychotherapeutische Medizin in der Allgemeinmedizin)
Präsidiumsmitglied der ÖGAM
Lehrbeauftragter der Medizinischen Universitäten Wien, Graz und Innsbruck
Vorstandsmitglied der OBGAM
A-4841 Ungenach 35
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