Dr. Bernhard Handlbauer                   Psychotherapeut­

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  Klinischer Psychologe

Gesundheitspsychologe

 

Pillweinstraße 9a

5020 Salzburg

 

Tel. 0662 / 83 46 78

handlbauer@aon.at

 

 

Stellungnahme zur geplanten Novelle des Psychologengesetzes

 

Gesetze sollten dazu dienen, unklare Materien zu regeln, Graubereiche zu beseitigen und klare Abgrenzungen vorzunehmen. Die vorliegende Novelle des Psychologengesetzes führt in mehreren Punkten genau zum Gegenteil.

 

Durch die Einführung einer europaweit nicht existierenden „psychologischen Behandlung von psychischen Erkrankungen“ untergräbt der Entwurf die klaren Aussagen des Psychotherapiegesetzes und führt genau eine jener Grauzonen ein, die Gesetze eigentlich beseitigen sollten. 

 

Fehlende Abgrenzungen werden zunächst zu Verwirrung und Unklarheiten bei den Patienten führen, aber auch zu unabsehbaren Konflikten zwischen den betroffenen Berufsgruppen, die im Sinne ihrer gemeinsamen Verantwortung für ihre Patienten kooperieren sollten.

 

Voraussetzung für eine gedeihliche Zusammenarbeit ist eine klare Abgrenzung der Kompetenzen und Aufgabenfelder. Der vorliegende Entwurf verwischt hingegen diese Grenzziehungen.

 

Während man Qualitätssicherung anstreben sollte, wird sie durch die Zulassung von nicht ausreichend ausgebildeten Personen für die Krankenbehandlung ignoriert. Selbsterfahrung und Eigenpsychotherapie gelten als Voraussetzung und „state of the art“ bei der Behandlung psychisch kranker Menschen. Im Ausbildungscurriculum zum Klinischen Psychologen sind sie nicht ausreichend abgebildet.

 

Der Gesetzwerdung fehlt jeglicher Geist von Kollegialität mit anderen Berufsgruppen. Die Novelle wurde hinter deren Rücken entwickelt, begleitet von zahlreichen abwertenden öffentlichen Aussagen z.B. über die Kompetenz von PsychotherapeutInnen durch die Vorsitzende des Psychologenverbandes in zahlreichen Medien.

 

Ein Aufschub der Novellierung und die gemeinsame spätere Novellierung zusammen mit dem Psychotherapiegesetz im kollegialen und fachlichen Austausch zwischen den Berufsverbänden der PsychologInnen und PsychotherapeutInnen wäre daher dringend vorzuziehen.

 

Ich protestiere aus diesen Gründen gegen die Verabschiedung dieser Gesetzesnovelle.

 

 

Dr. Bernhard Handlbauer                        Salzburg, 15.6.2013