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Betrifft: Entwurf Psychologengesetz 2013


Sehr geehrte Delegierte in den Gesundheitsausschuss!

 

Ein Entwurf für ein neues Psychologengesetz liegt vor. Sollte diese Regierungsvorlage noch in dieser Legislaturperiode eingebracht werden, steht aufgrund der parlamentarischen Abläufe bereits fest, dass Stellungnahmen und Einwände – obwohl eine vierwöchige Begutachtungsfrist eingeräumt wurde - in keiner Weise mehr Berücksichtigung finden werden.

24.06.2013:     Ende der Begutachtungsfrist. Bereits einen Tag (!) danach, am
25.06.2013:     Ministerrat
27.06.2013:     Gesundheitsausschuss
03. bis 05.07.2013 letzte Plenarsitzungen in dieser Legislaturperiode

 

Eine solche Vorgangsweise widerspricht diametral den "Standards der Öffentlichkeitsbeteiligung. Empfehlungen für die gute Praxis", Bundeskanzleramt, 2008.

 

Bitte sprechen Sie sich grundsätzlich gegen eine solche Vorgangsweise aus. Das Gesetz soll zur geordneten Behandlung und Berücksichtigung von ExpertInnen-Meinungen und Einwänden aus der Begutachtung zurück gestellt werden. Gerade im heiklen Bereich psychischer Erkrankungen ist "speed kills" nicht angebracht! Die Behandlung psychisch Kranker ist zu sensibel, um sie im Schnelldurchgang zu regeln.

Der Entwurf regelt ausführlich Ausbildung, Tätigkeit, Berufspflichten etc. von PsychologInnen und steht in einem unmittelbaren Zusammenhang  mit dem Ärzte- und dem Psychotherapiegesetz. Die angrenzenden Berufe waren aber allesamt nicht in die Ausarbeitung des vorliegenden Entwurfs des Psychologengesetzes eingebunden.

 

Eine seriöse vorherige fachliche Auseinandersetzung ist unbedingt zu fordern, denn der Gesetzesentwurf ist denkbar unausgegoren. Er unterlässt die klare Abgrenzung zwischen „klinisch-psychologischer Behandlung“ und psychotherapeutischer Tätigkeit. Die Anwendung der Psychotherapie ist aber an eine komplette Psychotherapieausbildung gebunden und muss daher PsychotherapeutInnen und (Fach-)ÄrztInnen für psychotherapeutische Medizin vorbehalten bleiben. Für PatientInnen würden ansonsten ein undurchschaubarer Behandlungs-Graubereich und unzumutbare Rechtsunsicherheit entstehen.

 

Wir appellieren daher an Sie, sich für die geordnete Berücksichtigung von ExpertInnen-Meinungen aus der Begutachtung und für die Erarbeitung eines konsensuellen Kooperationsmodells für die professionelle Zusammenarbeit der PSY-Berufe noch VOR der Gesetzwerdung einzusetzen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Renata Fuchs MAS

 

Psychotherapeutin

Obfrau Verein zb zentrum für beratung, training & entwicklung

 

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