Betreff: Entwurf Psychologengesetz 2013

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Aus Sicht der von der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft zu vertretenden Interessen wird folgende Stellungnahme zum vorliegenden Gesetzesentwurf abgegeben:

 

Die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft sieht hinsichtlich der Gesetzesinhalte noch umfangreichen Klärungsbedarf. Es handelt sich um eine komplexe Materie, zumal die PSY-Gesetze wichtige Überschneidungs-, aber auch Abgrenzungsbereiche aufweisen. Die Unterscheidung zwischen "klinisch-psychologischer Behandlung" und Psychotherapie scheint völlig ungenügend und hat die Formulierung im Entwurf in der vorgesehenen Form großes Verunsicherungspotential.

Die zuständigen Stellen werden daher dringend aufgefordert, den vorliegenden Entwurf zur genauen Evaluierung und Berücksichtigung von ExpertInnen-Meinungen und Einwänden aus der Begutachtung zurückzustellen.

Es ist erwiesen, dass psychische Erkrankungen immer mehr zunehmen bzw. die Bedeutung, die die Gesellschaft psychischen Erkrankungen zumisst, immer größer wird. Eine funktionierende integrierte Versorgung psychisch Erkrankter ist überaus wichtig. Der vorliegende Gesetzesentwurf dürfte jedoch nicht zu optimaler Versorgung der betroffenen PatientInnengruppe führen, sondern vielmehr zu Verunsicherung und Rechtsunsicherheit aller Betroffenen - nicht nur der Erkrankten, sondern auch der Gesundheitsdienstleister - beitragen.

Zur Aufrechterhaltung einer guten Versorgungsqualität für die

betroffenen PatientInnen ist eine weitere fachliche Auseinandersetzung über Kompetenzbereiche der PSY-Berufe unumgänglich. Es muss ein konsensuales Kooperationsmodell für die professionelle Zusammenarbeit der Versorgungsbereiche für psychisch Erkrankte geschaffen werden. Bis zur Schaffung eines solchen ist der vorliegende Entwurf zurückzustellen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Renate Griebl, OMR

i. A. v. Dr.in Sigrid PILZ

 

WR. PFLEGE-, PATIENTINNEN-

UND PATIENTENANWALTSCHAFT

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