Agrar Markt Austria

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Sachbearbeiter

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Aktenzeichen

 

 

Datum

 

Mag. Franziskus Schnizer

BKA-810.026/0005-V/3/2009

BR/Schn

 

 

Wien, am 15.06.2009

 

 

Begutachtungsverfahren - DSG-Novelle 2010

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Der Betriebsrat der Agrarmarkt Austria – AMA hat mit Bedauern festgestellt, dass der Entwurf der DSG-Novelle 2010 den Betrieblichen Datenschutzbeauftragten nicht mehr enthält. Der ursprüngliche Entwurf, Novelle 2008, hätte diesen Betriebliche Datenschutzbeauftragten (§ 15a) eingeführt.

Gerade im Bereich der Arbeitswelt, bei größeren Unternehmen, bestehen durch die Durchdringung von computergestützten Arbeitsabläufen enorme Möglichkeiten zur Verarbeitung von mitarbeiterbezogenen Daten. Entsprechend groß ist auch die Möglichkeit, Mitarbeiterdaten missbräuchlich zu verwenden, bekanntermaßen sind ja gerade gröbere Missbrauchsfälle bei deutschen Unternehmen wie z.B. der Deutschen Bundesbahn oder Telekom in den Medien.

Der einzelne Arbeitnehmer steht dem überschießenden Sammeln und Verwerten von seinen Daten sehr hilflos gegenüber, ist er doch umgehend mit dem Verlust seines Arbeitsplatzes bedroht, wenn er die Verarbeitung seiner Daten in der betrieblichen IT-Anlage hinterfragt.

Der Betriebliche Datenschutzbeauftragte ist hier ein sehr geeignetes Mittel, um als unabhängige Person einen gewissen Ausgleich zu schaffen. Allein schon die vorgeschriebene Bestellung sorgt für eine gewisse Bewusstseinsbildung bei den verantwortlichen Unternehmensteilen, mit entsprechender Ausbildung kann der Betriebliche Datenschutzbeauftragte vermittelnd auftreten. Wie in manchen (Nachbar-)Ländern bereits zu beobachten ist, fördert ein Betriebliche Datenschutzbeauftragter so das Betriebsklima und somit die gesamte Leistungsfähigkeit des Unternehmens.

Der Betriebsrat der AMA ersucht daher, die Einrichtung eines Betrieblichen Datenschutzbeauftragten auch in Österreich gesetzlich vorzuschreiben.

 

Für den Betriebsrat der AMA

 

 

Mag. GRASSER