Sehr
geehrte Frau Präsidentin des Nationalrates!
Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung!
Sehr geehrte Delegierte in den Gesundheitsausschuss!
Ein Entwurf für ein neues Psychologengesetz liegt vor.
Eine seriöse vorherige fachliche Auseinandersetzung ist unbedingt zu
fordern, denn der Gesetzesentwurf ist denkbar unausgegoren. Er unterlässt
die klare Abgrenzung zwischen „klinisch-psychologischer Behandlung“
und psychotherapeutischer Tätigkeit. Die Anwendung der Psychotherapie ist
aber an eine komplette Psychotherapieausbildung gebunden und muss daher
PsychotherapeutInnen und (Fach-)ÄrztInnen für psychotherapeutische
Medizin vorbehalten bleiben. Für PatientInnen würden ansonsten ein
undurchschaubarer Behandlungs-Graubereich und unzumutbare Rechtsunsicherheit
entstehen.
Schon jetzt gibt es genug Unsicherheit und Verwechslungen von PatientInnen. Bitte versäumen Sie nicht diese Gelegenheit unser Gesundheitssystem für PatientInnen durchschaubarer und somit sicherer zu machen!
Sollte diese Regierungsvorlage noch in dieser Legislaturperiode eingebracht
werden, steht aufgrund der parlamentarischen Abläufe bereits fest, dass
Stellungnahmen und Einwände – obwohl eine vierwöchige
Begutachtungsfrist eingeräumt wurde - in keiner Weise mehr Berücksichtigung
finden werden.
24.06.2013: Ende der Begutachtungsfrist. Bereits einen Tag (!) danach, am
25.06.2013: Ministerrat
27.06.2013: Gesundheitsausschuss
03. bis 05.07.2013 letzte Plenarsitzungen in dieser Legislaturperiode
Eine solche Vorgangsweise widerspricht diametral den "Standards der
Öffentlichkeitsbeteiligung. Empfehlungen für die gute Praxis",
Bundeskanzleramt, 2008.
Bitte sprechen Sie sich grundsätzlich gegen eine solche Vorgangsweise aus.
Das Gesetz soll zur geordneten Behandlung und Berücksichtigung von
ExpertInnen-Meinungen und Einwänden aus der Begutachtung zurück
gestellt werden. Gerade im heiklen Bereich psychischer Erkrankungen ist
"speed kills" nicht angebracht! Die Behandlung psychisch Kranker ist
zu sensibel, um sie im Schnelldurchgang zu regeln.
Es besteht Handlungsbedarf, sogar dringender Handlungsbedarf. Und dennoch darf die Qualität nicht leiden!
Der Entwurf regelt ausführlich Ausbildung, Tätigkeit, Berufspflichten
etc. von PsychologInnen und steht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem
Ärzte- und dem Psychotherapiegesetz. Die angrenzenden Berufe waren aber
allesamt nicht in die Ausarbeitung des vorliegenden Entwurfs des
Psychologengesetzes eingebunden.
Ich appelliere daher an Sie, sich für die geordnete Berücksichtigung
von ExpertInnen-Meinungen aus der Begutachtung und für die Erarbeitung
eines konsensuellen Kooperationsmodells für die professionelle
Zusammenarbeit der PSY-Berufe noch VOR der Gesetzwerdung einzusetzen.
Mit herzlichen Dank für ihr Verantwortungsbewusstsein verbleibend und
mit freundlichen Grüßen
Natascha Bauernfeind