Stellungnahme der Belegschaft des BG Seekirchen zum Entwurf des neuen Lehrerdienstrechts
Zunächst unsere Antworten auf die Angaben des BMUKK zum neuen Lehrerdienstrecht:
# Argument, das neue Lehrerdienstrecht beträfe nur neu eintretende Lehrer[1], ist falsch:
+ Bisherige Betreuungslehrer können in Zukunft zur Mentorentätigkeit zwangsdienst-verpflichtet werden. Ein Mentor erhält statt der Werteinheiten für die mitbetreute Klasse eine einzige Wochenstunde, um Besprechungen, Korrekturen, Hospitationen, Administratives etc. durchzuführen; die Betreuung des Schulpraktikums wird gar nicht entlohnt; MOST: Coaches werden nicht bezahlt.
+ EDV- und Bibliotheks-Kustoden werden für ihre Leistung nicht entgolten
Eine Differenzierung zwischen alt und neu wird u.a. in folgenden Bereichen nicht möglich sein:
+ bei Zwangsverpflichtung zu Tätigkeiten
+ bei der Ferienregelung (kein Urlaub („Entfernung vom Dienstort“) in der letzten Ferienwoche, Anspruch auf Urlaub erst „nach Abwicklung der sie betreffenden Schlussgeschäfte“, was u.U. erst mit der ersten Schulwoche eintritt)
# Attraktive Gehälter:
+ Beschreibung ist irreführend, weil die Verhältnisse verschoben sind (Sparpaket). Bei gleichem Arbeitsausmaß wie im alten System läge die Entlohnung nach neuem Dienstrecht in den meisten Fällen das gesamte Arbeitsleben lang klar unter der bisherigen Entlohnung.
+ Befristete Dienstverhältnisse werden nicht mehr höher entlohnt, was bisher die Gesetzeswidrigkeit der Kettenverträge kompensieren sollte. (Zusätzlich sollen die fünf Jahre, die zur Fixanstellung führen, z.B. nach einer Karenz, neu angezählt werden…)
+ Belastung insgesamt deutlich höher, Verdienst insgesamt empfindlich niedriger
# Attraktive Zulagen:
+ Dienstverpflichtung in
korrekturintensiven Fächern wird angehoben (allgemeine Angleichung) und
soll durch Zulagen ausgeglichen werden: Die so entstehende exorbitante
Arbeitsbelastung wird dadurch nicht kompensiert und es ist mit einem enormen
Anstieg von Burnout und vorzeitiger Berufsunfähigkeit zu rechnen; z.B.
Fach Deutsch: am BG Seekirchen sind bereits jetzt von 14 KollegInnen 9 in
Teilzeit, um das Arbeitspensum in der nötigen Qualität zu schaffen;
nur 1 Kollegin hat 4 Deutschklassen; in Zukunft müsste ein Deutsch-Lehrer
6 – 8 Klassen führen, wenn er sein Zweitfach nicht unterrichtet; da
man bis zu 27 Stunden verpflichtet werden kann, ist es möglich, dass man
9 Oberstufenklassen in D (bezogen auf AHS) unterrichten muss; wie soll da
nach den Ideen standardisierter Kompetenzorientierung regelmäßig
korrigiert werden?) Die
faktische Wochenarbeitszeit von derzeit 40 und mehr Stunden wird durch das neue
Dienstrecht erhöht auf bis zu 63 (!) Stunden.
Die Fächerzulagen mindern die Arbeitsbelastung nicht.
# Erreichung der Ziele des BMUKK ist nicht realistisch:
+ Attraktivität ist illusorisch, man kann nur vor dem Lehrberuf warnen
+ Was soll an der Vereinheitlichung der Unterrichtsverpflichtung (s.o.) fair sein?
+ Entlohnung bildet Leistung nicht ab
+ Vereinfachung der Zulagensystematik in dem Sinn, dass Leistung nicht entlohnt wird
+ Fokussierung auf pädagogische Kernaufgaben ist eine Leerphrase, da eine umfassende Erweiterung des Arbeitsumfeldes eines Lehrers bereits jetzt schlagend wird. Zudem ist der Begriff „pädagogische Kernaufgabe“ nicht definiert. Die Erhöhung der Dienstverpflichtung bewirkt eine Erhöhung der Schülerzahl pro Lehrer, was der Fokussierung widerspricht.
+ Wie soll jemand in der Induktionsphase gleichzeitig seinen Master fertig machen? Abgesehen davon, dass er zu 24 Stunden Unterricht noch die Hospitierverpflichtung hat. Außerdem ist er nach neuem Dienstrecht dazu verpflichtet, Fortbildung in der unterrichtsfreien Zeit wahrzunehmen, was mit der zusätzlichen verpflichtenden Absolvierung der PH-Blöcke kollidieren wird, auf deren Termin der Lehrer keinen Einfluss hat. Das ist weder geregelt noch durchdacht. Zudem besteht kein Anspruch des Junglehrers auf die Induktionsphase, die er aber zum Abschluss seiner Ausbildung braucht.
Weitere Punkte:
Weiterbildung und Zusatzausbildungen (auch privat finanzierte) werden durch Mehrarbeit bestraft („Spezialfunktion“ ist zu erfüllen) und vornehmlich nach Maßgabe des Zeitmanagements gewährt, nicht mehr nach fachlichem bzw. pädagogischem Bedarf.
Direktoren müssten künftig anwesend sein, wenn Unterricht stattfindet. Meist sind das ca. 60 Stunden pro Woche, was der Aussage des Bundeskanzlers, mit ihm gäbe es 12-Stunden-Arbeitstage nicht, widerspricht. Zudem werden viele Direktoren weniger verdienen als Lehrer gleicher Gehaltsstufe, weil sie keine Fächerzulagen bekommen können, wenn sie nicht unterrichten.
Es fehlt die Einrechnung von Tätigkeiten in ganztägigen Schulformen in die Lehrverpflichtung.
Diffuse Anstellungserfordernisse nähren den Verdacht, sie dienten nur dazu, Lehrer für die NMS zu rekrutieren.
Ist man kein Mentor und Klassenvorstand, kann man 2 Stunden für „Eltern-Schüler-Beratung“ angerechnet bekommen. Diese Tätigkeit wird im Papier allerdings nicht definiert. Die übliche Sprechstunde falle nicht darunter, Förderkurse schon?
Einsatz von Lehrern in jedem beliebigen Fach auch gegen deren Ausbildung, Eignung und ihren Willen.
Die neue Mentorenausbildung käme einem Vollstudium von 3 Semestern gleich. „Nebenbei“ sollte man unterrichten, um Geld zu verdienen.
Mentoren müssen bei ihren Schützlingen hospitieren, was bei zeitlich kongruenter Unterrichtsverpflichtung praktisch nicht durchführbar ist. Diese Kongruenz wird bei diesem Ausmaß an Unterrichtsverpflichtung sehr häufig sein.
Wenn Fortbildung allein in der unterrichtsfreien Zeit erfolgen darf, hat das auch arbeitspolitische Auswirkungen auf die Fortbildungsorgane.
Fast drei Viertel aller Lehrer sind Frauen. Lt. Rudolf Taschner (Kurier vom 17.12.2012, S.4) bekommen „bestimmte Berufsgruppen […] eine gesellschaftliche Minderung, wenn sie von vielen Frauen ausgeübt werden – sie werden nicht als Ganztagsjob wahrgenommen. Diese gesellschaftliche Minderung ist der größte Fehler, den die Gesellschaft den Lehrern antut.“ Der Entwurf des neuen Lehrerdienstrechts kann logisch als frauenfeindlich eingestuft werden (wir verweisen zusätzlich noch einmal auf das Thema Karenz: Neuanzählung der Dienstjahre)!
Die Abschaffung von Lehrverpflichtungsgruppen und die Einführung von Fächerzulagen, die aber auf diesen basieren, ergeben einen Widerspruch.
Der Zentralausschuss hat die Regierungsverantwortlichen mehrmals auf logische und redaktionelle Fehler hingewiesen. Diese wurden bis heute nicht ausgebessert. Entweder haben die Politiker die Hinweise nicht gelesen oder nicht verstanden.
Folgen der Umsetzung, die offensichtlich in Kauf genommen werden:
Die Qualität des Unterrichts wird massiv abnehmen, z.B.: dem Lehrer bleibt weniger Zeit für den einzelnen Schüler, Lehrer in Induktionsphase dürfen auch Maturaklassen unterrichten, zeitextensiver betreute Schulbibliotheken, keine Garantie auf fachspezifisch ausgebildete Lehrer etc., d.h. letztlich zahlen die Schüler drauf und im Weiteren nimmt die Zukunft Österreichs Schaden.
Projekte und Schulveranstaltungen (z.B. Sport- und Sprachwochen, Wienwochen, Workshops u.dgl.) werden der Ressourcenlage zum Opfer fallen (mit Konsequenzen für die Wirtschaft).
Die Qualität wird geopfert für den propagierten Ausbau von Ganztagsschulen, wiewohl in diesem Bereich erst recht auf Qualität geachtet werden müsste. Quantität ist noch lange keine Qualität, weder bei der Dauer der Anwesenheit eines Schülers noch beim Lehrverpflichtungsausmaß.
Man wird kaum noch Direktoren finden.
Der Image-Schaden, der durch die Regierung dem Bereich Schule angetan wurde und wird, ist schon da. Nur weil man ein Dienstrecht mit „modern“ bezeichnet, muss es nicht gut sein.
Resümee und Perspektive:
Die Vorgaben für die Dienstverpflichtung nach dem neuen Lehrerdienstrecht sehen eine erhebliche Mehrbelastung für den Arbeitsaufwand eines Lehrers vor, der jetzt schon als Saisonarbeiter zu betrachten ist. Es gibt aber keine Signale in der Richtung, dass es dafür zur Reduktion von organisatorischem Aufwand oder einer Vereinfachung didaktischer Vermittlungsprozesse komme. (Versprochenes Unterstützungspersonal ist nicht vorgesehen. BM Heinisch-Hosek spricht von 150 Postbediensteten für 6000 Schulen. Das erscheint absurd.)
Vielmehr sehen die Formulierungen zum Schulqualitätsmanagement erhöhten Aufwand vor, um Individualisierung und Förderung aller Schüler bei hoher Wertschätzung und entspanntem Unterrichtsklima zu fördern, dabei aber möglichst hohe Standards zu erfüllen. Dazu kann jeder Lehrer zu verschiedenen administrativen Aufgaben zusätzlich zwangsverpflichtet werden, der Kontakt zur Schulgemeinschaft wird durch bürokratische Instrumente auf formaler Ebene ausgeweitet und Dokumentationen von Evaluierungsprozessen werden zunehmend entwickelt und eingefordert. Der vorgesehene Umbau verschiedener Elemente in der Schulorganisation (MOST, VwA, SQA etc.) erzeugt ein Vielfaches an organisatorischem Aufwand, der ebenfalls durch zusätzliche administrative Prozesse begleitet wird, die nach dem „Umbau“ aber erhalten bleiben. Auch das Vertrauen in die Schulbehörde ist durch nichts gerechtfertigt, dass sie selbst die eigenen Vorgaben zeitgerecht und stringent aufgearbeitet und die geforderten Module entsprechend aufbereitet den Schulpartnern zur Verfügung gestellt haben wird. Die Zusatztätigkeiten werden mehr; sie fallen schon gar nicht weg, sie werden bloß einfach nicht mehr bezahlt.
Die Situation des Lehrers heute ist durch mangelnde Ausstattung auf verschiedensten Ebenen gekennzeichnet, sodass er ständig gefordert ist, sich selbst zu behelfen und durchzuwursteln. Statt dem Lehrer in Zukunft das Arbeitsumfeld zu erleichtern, wird es in allen Richtungen verkompliziert und erweitert. Dafür soll er nun auch noch wesentlich mehr Dienstverpflichtung auf sich nehmen, die fallweise auf seine spezifische Arbeitsbelastung keinerlei Rücksicht nimmt (z.B. Korrekturen und langfristige Projektvorbereitungen). Dafür wird er mit der Kürzung der Lebensverdienstsumme „belohnt“. Das sind einfach zu gravierende Widersprüche zwischen Ansprüchen und Anforderungen. Diese Verzerrungen in der Wahrnehmung von Wirklichkeit zeigen in hohem Maß Unkenntnis unserer politischen „Vertreter“ über die tatsächlichen Arbeitsbedingungen der Lehrer auf. Es handelt sich lediglich um ein enormes Sparpaket, das auf Anforderungen von Schule keine Rücksicht nimmt. Der Entwurf zum neuen Lehrerdienstrecht ist ein beredtes Zeugnis dafür, wie sehr ein Reformprozess außer Tritt geraten ist.
Wir Lehrer fordern statt dieser unfähigen und ideologisch verunglückten Konstruktionen ein Herangehen mit echter Kompetenz, praktischem Hausverstand und ehrlichen, zukunftstauglichen Zielen.
Die Kollegenschaft des BG Seekirchen
Unterschriftenliste im Anhang