Stellungnahme zur Änderung des Datenschutzgesetztes (Novelle 2010)

 

Das der betriebliche Datenschutzbeauftragte aus dem Gesetz gestrichen worden ist, ist ein Akt der Willkür und gegen diesen muss vorgegangen werden. Wir werden von einer rechten Regierung geführt, die alles, aber auch alles unternimmt den Industriellen zu unterstützen, nur nicht den Arbeitnehmer. Wo soll das hinführen? Ein Betrieb ohne Datenschutzbeauftragten, wer soll da sicherstellen, dass der Datenschutz auch eingehalten wird? Unsere Regierung hat mit Datenschutz nicht viel im Sinn, gerade da, wo der Datenschutz notwendig wäre, hat sie ihn in der Vergangenheit schon abgewürgt, ich denke da an die AIVG-Novelle und ihren dazugehörigen Gesetzen.

Ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter gehört in jede Firma, ob das die Unternehmer wollen oder nicht!

 

Mit freundlichen Grüßen

Karl Glanz