Wien,
19.September 2013
Parlament
per mail
begutachtungsverfahren@parlament.gv.at
Stellungnahme
des Kollegiums des GRG 13, Wenzgasse,
zur
Dienstrechts-Novelle 2013 – Pädagogischer Dienst
Das
Kollegium des GRG 13, Wenzgasse übermittelt in offener Frist seine
Stellungnahme zu diesem Entwurf.
Dieser
Entwurf ist inakzeptabel und wird aus folgenden Gründen entschieden
abgelehnt.
Der
Entwurf zeigt, dass die zuständigen Regierungsmitglieder nicht wissen, wie
viele zusätzliche Aufgaben die Lehrerinnen und Lehrer- neben der
ursächlichen Aufgabe, dem Unterrichten - zu bewältigen haben.
Anders ist es nicht zu erklären, dass das versprochene Supportpersonal mit
keinem Wort erwähnt wird. Darüber hinaus zeigt er auch die fehlende
Wertschätzung der Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer durch die
Ressortleiterin, da eine deutlich höhere Arbeitszeit zu einer
deutlich niedrigeren Lebensverdienstsumme führt.
- Nach
diesem Entwurf erfüllen in Zukunft Lehrerinnen und Lehrer mit einem
Bachelorstudium die Anstellungserfordernisse für alle Schularten,
also auch für die AHS-Langform (Unterstufe und Oberstufe). Derzeit
unterrichten dort Lehrkräfte mit einem durchschnittlich 6-jährigen
Universitätsstudium und einem 1-jährigen
Unterrichtspraktikum.
Das geht auf Kosten der Unterrichtsqualität.
- Eine
Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung bis zu 40% führt
zur Übernahme zusätzlicher Klassen, d.h. dass das
Zeitbudget der Lehrkraft für die einzelne Schülerin/den
einzelnen Schüler geringer wird. Das senkt ebenfalls die
Qualität. Der Gesetzesvorschlag impliziert, dass Lehrerinnen und Lehrer
zurzeit einen Halbtagsjob ausüben. Dem ist nicht so.
- Die
bestehenden Lehrverpflichtungsgruppen berücksichtigen die
unterschiedlichen Belastungen schon jetzt unzureichend. Im neuen Entwurf
wird dieses Ungleichgewicht noch verstärkt.
- Jede
Lehrkraft kann unabhängig von der fachlichen Ausbildung an jeder
Schulart in jedem Fach eingesetzt werden - auch gegen ihren Willen. Das
führt ebenfalls zu einer Qualitätsminderung.
- Dieser
Entwurf ist unausgereift und stellenweise in sich widersprüchlich
(siehe Anstellungserfordernisse) bzw. passt er nicht zum UG.
- Die
neue Lehrerausbildung ist nicht darin abgebildet.
- Das
Unterrichtspraktikum wird abgeschafft, an seine Stelle tritt die
Induktionsphase. Auf diese besteht kein Rechtsanspruch, in ihr müssen
die jungen Kolleginnen und Kollegen voll unterrichten, müssen
hospitieren, müssen in ihrer unterrichtsfreien Zeit
verpflichtende Veranstaltungen an der PH besuchen und womöglich auch
noch ihr Masterstudium absolvieren. Das ist nicht bewältigbar.
- Eine
Erhöhung der Arbeitszeit um bis zu 40% kostet im AHS- und
BMHS-Bereich bis zu 14 000 Arbeitsplätze, an unserer Schule
wären das ca. 30 Lehrerinnen und Lehrer.
- Die
Dauer und die Qualität der Ausbildung werden in der Bezahlung
nicht berücksichtigt.
Kollegium
des GRG 13, Wenzgasse
Wenzgasse
7
1130
Wien