Das neue Dienstrecht für Lehrer sieht keinerlei adäquate Vergütung der enormen Leistungen österr. Informatiklehrer/Systembetreuer (wie auch aller anderen Lehrer) vor.

Für jedwede Tätigkeit ist ein Tätigkeitsprofil zu erstellen. Insbesondere im Bereich der IT Betreuung ist eine Beschreibung der Tätigkeiten und deren Umfang zu erstellen das sich an den Richtlinien der EDV Betreuung in Firmen zu orientieren hat.

Für die Betreuung hochkomplexer EDV Umgebungen ist keinerlei Arbeitsabgeltung vorgesehen. Diese Leistungen können nach dem neuen Dienstrecht einfach erzwungen werden, ohne jede Abgeltung – was den Menschenrechten widerspricht.

 

 

Mag. Günter Schödl

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