Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Betroffen über den Bruch sozialpartnerschaftlicher Gepflogenheiten und über den Inhalt der von der Regierung in Begutachtung geschickten Dienstrechts-Novelle 2013 möchte ich wie folgt wenigstens zu ein paar Punkten Stellung nehmen:

 

·         Es ist aus meiner Sicht unakzeptabel und unlauter, dass das Lehrerdienstrecht Neu das differenzierte österreichische Schulsystem mit seinen spezifischen Aufgaben völlig negiert und vielmehr auf ein einheitliches Schulsystem abzielt, dass es in der Realität nicht gibt.

·         Den unterschiedlichen Begabungen und Talenten kann man nur  in einem differenzierten Schulsystem mit speziell ausgebildeten Lehrkräften sinnvoll und förderlich gerecht werden. Es ist daher völlig abzulehnen, dass Lehrer mit Bachelorstudium in Zukunft die Anstellungserfordernisse für alle Schularten erfüllen, also auch für die AHS-Langforum (Unter- und Oberstufe), wo derzeit in der Regel nur Personen mit einer doppelt so langen Ausbildung (mit einem durchschnittlich sechsjährigen Universitätsstudium mit Magisterabschluss und einem einjährigen Unterrichtspraktikum) unterrichten dürfen. Dieses Downgrading  geht klar zu Lasten der Unterrichtsqualität. Ein Volksschulkind, Kinder in der Sekundarstufe I und II, junge Erwachsene, die sich auf die Reife- oder Diplomprüfung vorbereiten, und Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben Stärken, Schwächen und besondere Bedürfnisse, denen nur speziell ausgebildete Lehrpersonen gerecht werden können.

·         Die massive Erhöhung der Unterrichtszeit (mehr Klassen und damit auch mehr Schüler) ist kontraproduktiv, wird für die angestrebte Individualisierung noch weniger Zeit ermöglichen und die Lehrkräfte verstärkt belasten.

·         Nicht nachvollziehbar ist der Anspruch, dass neue Lehrkräfte in der Induktionsphase neben einem vollen Unterrichtsprogramm auch noch Hospitationen und die zusätzliche geforderte Fortbildung außerhalb ihrer Unterrichtszeit zu absolvieren haben. Das gilt auch für die Funktion des Mentors, der die geforderte und vorausgesetzte Ausbildung neben einem vollen Unterrichtsprogramm zu absolvieren und anschließend ebenfalls neben einem vollen Unterrichtsprogramm den Neulehrer qualifiziert zu betreuen und auch dessen Unterricht zu beobachten hat.

·         Es ist ebenfalls abzulehnen, dass Lehrer unabhängig von ihrer Ausbildung in jeder beliebigen Schulart in jedem beliebigen Fach und zusätzlich auch noch gegen ihren Willen(!) eingesetzt werden können. Jedwede Förderung und Entwicklung von Begabungen und Talenten setzt voraus, dass die jeweilige Lehrkraft in ihrem Fach bestausgebildet ist und mit Begeisterung und Freude unterrichten und überzeugendes Vorbild für ihre Schützlinge sein kann. Die Langform der AHS ist auf ein universitäres Studium zielgerichtet. Ihre Lehrer müssen universitär – mit Masterabschluss – ausgebildet sein.

·         Weiters ist entschieden abzulehnen, dass der Entwurf einzelne Lehrergruppen im Vergleich zum jetzigen System Einkommensverluste in großer Höhe (Lebensverdienstsumme) zumutet. Noch dazu, wo auch das Image der Lehrkräfte –wohl bewusst und wider besseres Wissen – in der Öffentlichkeit ständig schwer beschädigt wird.

·         In diesem Zusammenhang ist auch abzulehnen, dass trotz zugemuteten Einkommensverlusten und erhöhter Arbeitszeit, Lehrer zur Dienstleistung in den Ferien verpflichtet werden.

·         Es ist nötig – um den ständig steigenden gesellschaftlichen Ansprüchen an die Schule bestmöglich zu begegnen – dass den Schulen entsprechendes und gut qualifiziertes Supportpersonal im benötigten Ausmaß zur Verfügung gestellt wird, und zwar nicht nur im administrativen Bereich sondern auch in Form von bestausgebildeten Erziehern und Freizeitpädagogen.

·         Moderne Schule braucht ein gutes schulpartnerschaftliches Miteinander, im vorliegenden Entwurf wird das Mitspracherecht aber abgebaut.

·         Moderner Schulbetrieb setzt eine sichere und gesicherte Leitung voraus. Eine „freihändige“ Vergabe von Leitungsfunktionen durch den Dienstgeber oder gar von dritter Seite wird abgelehnt. Die als ständig verlangte Präsenz der Schulleitung am Standort geht völlig an den Ansprüchen der Realität vorbei und ist auch nicht zumutbar. Bestqualifizierte Schulleitung setzt entsprechende Entlohnung voraus.

 

Hochachtungsvoll

Mag. Walter Klopf

(AHS-Lehrer, Linz)