Ausgewählte Kritikpunkte am neuen Lehrerdienstrecht

Im folgenden Text wird nur die weiblich Form verwendet, es sind selbstverständlich beide Geschlechter gemeint.

 

EDV – Betreuung an Schulen

Ausstattung und Betreuung der EDV-Einrichtung und des e-Learnings an den Schulen im Vergleich mit der Privatwirtschaft

 

Annahme: In einer Firma / Schule müssen

    70 PCs,

    20 Beamer

    20 Laptops

    Accounts von ca. 1100 Usern und deren Programme

gewartet, instandgehalten bzw. sogar weiterentwickelt werden.

 

Ist – Stand:

 


Schule:

2 Informatiklehrerinnen müssen nur 50% ihrer Lehrverpflichtung nachkommen und betreuen in den restlichen 50% das EDV-Kustodiat.

 

Anmerkungen:

  Diese beiden Personen haben LEHRAMT Informatik studiert, nicht etwa Netzwerktechnik.

  Ein Netzwerk von 70 PCs wird also von 1 Person betreut.


Privatwirtschaft:

In einer Firma mit vergleichbarer Größe (ca. 70 Personen, die jeweils einen PC bedienen) gibt es eine eigene Abteilung (4 Personen), die sich rund um die Uhr um die Wartung des Netzwerks kümmert.

 

Analog zur Schule betreuten 2 Angestellte (z. B. Konstrukteurinnen oder Sekretärinnen) mit Zusatzqualifikation das Netzwerk. Sie kämen dann nur die Hälfte ihrer Arbeitszeit ihrer eigentlichen Tätigkeit nach, die andere Hälfte kümmerten sie sich ums Netzwerk.


 

NEUES DIENSTRECHT

 


Schule:

Die EDV-Kustodinnen einer Schule dürfen die Netzwerkbetreuung neben ihrer vollen Lehrtätigkeit ausüben! (Ohne Abgeltung des Mehraufwandes selbstverständlich)

 

 

 

Privatwirtschaft:

Analog zur Schule: Die EDV-Beauftragte der Firma darf 38,5h pro Woche ihrer Tätigkeit nachgehen und zusätzlich das Netzwerk der Firma betreuen. Sie bekommt dafür genauso viel bezahlt wie ihre Kollegin, die diese Sonderaufgabe nicht übertragen bekam.


 

Dasselbe gilt für alle weiteren Kustodiate (Bibliothek, Physik, Musik, Chemie...).

 

Weitere Kritikpunkte kurz zusammengefasst

 

Arbeitsplatz

Einer Lehrerin steht in der Schule ein Teil eines Schreibtisches zu (ca. 60x60cm) und ein Kästchen in der Größe eines Umkleidekästchens eines Schwimmbades. Unsere Schule ist gut ausgestattet, so teile ich mir einen Computer nur (!) mit 10 anderen Kollegen.
Jede Sekretärin / jeder Rezeptionist hat einen eigenen PC und genügend Arbeitsplatz (insbesondere einen ordentlichen Schreibtisch, Laden, Stauraum und einen ordentlichen Bürosessel!)
Eine Lehrerin ist natürlich die Hälfte ihrer Zeit im Unterricht, insofern würde ich mir den Arbeitsplatz bzw. PC auch gerne mit einer Kollegin teilen, sofern unsere Stundenpläne so gestaltet sind, dass wir den Arbeitsplatz in unserer unterrichtsfreien Zeit benützen können.

 

Neues Dienstrecht

2 Stunden mehr Unterricht für jede Lehrerin oder laut Heinisch-Hosek: „Wir geben den Lehrern die Möglichkeit mehr Zeit mit den Kindern zu verbringen!“

Fakt ist, ein Lehrer hat dann 1 Klasse bzw. 25 Schülerinnen mehr zu unterrichten.

Ich würde gerne den Billakassierinnen die Möglichkeit geben unentgeltlich mehr Zeit mit ihren Kundinnen zu verbringen!

 

Es sind ja nur 2 Stunden mehr.

Fakt ist, derzeit stehen alle Lehrerinnen unterschiedlich viel in den Klassen, da die Fächer nach ihren Vorbereitungs- und Nachbereitungszeiten gewichtet sind.
Zum Beispiel steht eine Mathematiklehrerin, die ausschließlich dieses Fach unterrichtet „nur“ 18 Stunden pro Wochen in der Klasse, eine Turnlehrerin aber ca. 25 Stunden.
Im neuen Lehrerdienstrecht darf man dann unabhängig vom Fach 24 Stunden unterrichten. Eine Turnlehrerin hat dann etwa gleich viel zu tun wie jetzt und eine Mathematiklehrerin 2 Klassen mehr.

 

Im neuen Dienstrecht verdienen die Lehrerinnen mehr.

Fakt ist, berechnet auf die Arbeitszeit verdienen Lehrerinnen dann viel weniger, siehe www.goed.at.

 

Neue Lehrerausbildung

Induktionsphase = erstes Unterrichtsjahr einer Lehrerin

Ist-Stand:
Eine Lehrerin im ersten Unterrichtsjahr hat in jedem Fach eine Klasse, das entspricht ca. 4-8 Wochenstunden Unterricht.
Zusätzlich muss hospitiert werden (man beobachtet erfahrene Lehrerinnen während des Unterrichts), es werden Begleitkurse besucht (1 Tag pro Woche ganztags) und es wird mit der Betreuungslehrerin der eigene Unterricht vor- und nachbesprochen. Die Betreuungslehrerin kann in jede Stunde mitgehen.

Warum sind 4-8 Wochenstunden zu Beginn genug? (Jede andere Arbeitnehmerin muss ja auch 38,5 Stunden arbeiten!)

    Egal wie viel Stunden man unterrichtet, man hat 50 Schülerinnen zu betreuen.

    Man benötigt zu Beginn für 1 Stunde Unterricht ca. 2-3 Stunden Vorbereitung.

    Man „weiß“ zwar vieles aus der Ausbildung, „kann“ es aber nicht. (z.B. braucht man zum Verbessern einer Schularbeit zu Beginn ca. 1 Stunde – pro Schülerin!)

    Man ist schlichtweg mit der Masse an Kommunikation überfordert.

 

Neue Lehrerausbildung:

Man darf in seinem ersten Unterrichtsjahr 22 Wochenstunden unterrichten (unabhängig vom Fach). Der nunmehrige Mentor (entspricht Betreuungslehrer) hat ca. 1 Stunde in der Woche Zeit, dem Junglehrer mit dem Unterricht von 22 Stunden und der Betreuung von 150 Schülerinnen (6 Klassen) bis 275 Schülerinnen (11 Klassen) zu helfen.