Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Ich bin ausgebildete BE- Lehrerin und kritisiere den neuen Gesetzesentwurf zum neuen LehrerInnendienstrecht §39 (13). Ich finde es schade, dass der didaktischen Vermittlung und dem pädagogischen Agieren einer Lehrperson in den Fächern BE und WE so wenig Bedeutung zugeschrieben wird.

 

Meiner Meinung nach sollte prinzipiell auch in diesen Fächern die Absolvierung eines Lehramtsstudiums weiterhin Voraussetzung sein, da ein reines fachbezogenes künstlerisches Studium für den Schulbetrieb nicht ausreicht und daher fordere ich die Streichung dieses Absatzes.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Mag. Elisabeth Wernig