Bundesrealgymnasium – KÖRÖSI                   Graz, am  19.09.2013

Körösistrasse  155,        8010 Graz

 

 An das begutachtungsverfahren@parlament.gv.at

 

Stellungnahme  zum

Begutachtungsentwurf :  Neues Lehrerdienstrecht

.

Folgende Unterzeichneten der  Dienstellenversammlung vom 19. September 2013 verzichten auf eine detaillierte Stellungnahme, fordern aber die Berücksichtigung folgender Punkte mit umso größerem Nachdruck.

Uns  liegt ein qualitativ hochwertiges Schulwesen am Herzen. Der vorliegende Entwurf würde bei Umsetzung zu einer Qualitätsminderung führen:

 

1.     Ein Downgrading der Anstellungserfordernisse lehnen wir mit

     Entschiedenheit ab. Zumindest dort, wo derzeitig nur masterwertig

     ausgebildete Lehrer 1) unterrichten dürfen, muss dieses auch in Zukunft

     gewährleistet sein.

 

2.     Das Einsetzen von Lehrern unabhängig von ihrer Qualifikation und

Ausbildung an jeder beliebigen Schulart in jedem beliebigen Fach

lehnen wir entschieden ab, da es nur auf Kosten der Unterrichtsqualität gehen kann. Der Bildungsauftrag rückt dabei in den Hintergrund.

 

3.     Wenn Lehrer in Zukunft mehr Klassen unterrichten müssen als bisher,

werden sie weniger Zeit und Nervenkraft für die einzelnen Schüler haben.

Die Aufgaben von Lehrern sind so vielfältig, dass sie Spezialisten anvertraut werden müssen.

 

4.     Die unmögliche Belastung der Junglehrer  und  Berufseinsteiger

in der Induktionsphase und in den folgenden Dienstjahren lassen keinen Raum für eine professionelle Weiterentwicklung.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Mag Iris Klima e.h                                 Mag. Barbara Hollomey e.h.

(Vorsitzende des DA)                                 (Vorsitzende des GBA)

 

Für den Dienststellenausschuss:                   Für den gewerkschaftlichen

Dr. Mag. Iris Klima                                     Betriebsausschuss

Mag. Klaudia Singer                                     Mag. Barbara Hollomey

Dr. Mag. Annette Moser                                       Dr. Mag. Annette Moser

Mag. Franz Rauscher                                  Mag. Renate Greschonig

 

1) Personenbezogene Bezeichnungen umfassen gleichermaßen Personen männlichen und weiblichen Geschlechts