Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Bundesministerium für Inneres

Herrengasse 7

1014 Wien

 

per E-Mail

 

Geschäftszahl:

BMUKK-13.315/0003-III/4/2009

 

SachbearbeiterIn:

Mag. Andreas Bitterer

 

Abteilung:

III/4

 

E-Mail:

andreas.bitterer@bmukk.gv.at

 

Telefon/Fax:

+43(1)/53120-2369/53120-812369

 

Ihr Zeichen:

BMI-LR1330/0018-III/1/c/2009

 

Antwortschreiben bitte unter Anführung der Geschäftszahl.

 

 

 

 

 

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Asylgesetz 2005, das Fremden-

polizeigesetz 2005, das Grundversorgungsgesetz - Bund 2005, das Nieder-

lassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 und

das Tilgungsgesetz 1972 geändert werden; Ressortstellungnahme

 

 

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur dankt für die Übermittlung des im Betreff genannten Entwurfes und nimmt wie folgt Stellung:

 

Einleitend ist auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Juni 2007 zum Sozial­statut der Künstler und Künstlerinnen (2006/2249(INI)) hinzuweisen, wonach unter anderem im Unterpunkt „Die Visa-Politik: Mobilität und Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen“ die Not­wendigkeit betont wird, die Schwierigkeiten, die bestimmte Künstler aus Europa und Drittstaaten haben, um ein Visum für die Ausstellung einer Arbeitserlaubnis zu bekommen, zu berück­sichtigen. Weiters wird dort festgehalten:

„23.   verweist auf die Tatsache, dass es Künstler mit kurzfristigen Arbeitsverträgen schwer haben, die Bedingungen für die Ausstellung von Visa und Arbeitserlaubnissen zu erfüllen;

24.    fordert die Kommission auf, sich Gedanken über die derzeitigen Visa- und Arbeitserlaubnisvergabesysteme für Künstler zu machen sowie eine Gemeinschafts­regelung in diesem Bereich auszuarbeiten, die zur Einführung eines speziell für Künstler aus Europa und aus Drittstaaten geltenden befristeten Visums führen könnte, wie dies in einigen Mitgliedstaaten bereits besteht; …“

 

Wenngleich gegenwärtig nicht Gegenstand der aktuellen Begutachtung und in Kenntnis der bestehenden fremdenpolizeigesetzlichen sowie niederlassungs- und aufenthaltsrechtlichen Regelungen (ua. §§ 18ff FPG, § 61 NAG) wird in gegebenem Zusammenhang auf die Ergeb­nisse der seitens des Ressorts beauftragten und im November 2008 präsentierten Studie zur sozialen Lage der Künstlerinnen und Künstler aufmerksam gemacht, die unter anderem Phäno­mene wie prekäre Arbeitsverhältnisse, starke Diskontinuitäten im Einkommen (mittleres Einkommen aus Kunst: rd. 4.500 EUR/Jahr), Mehrfachbeschäftigungen und vielfältige Beschäfti­gungsverhältnisse benennt (Näheres unter http://www.bmukk.gv.at/kunst/bm/studie_soz_lage_kuenstler.xml).

 

Diese Analysen haben zur Implementierung einer interministeriellen Arbeitsgruppe zur Erar­beitung von Vorschlägen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kunstschaffenden geführt, wobei im Rahmen dieses stark auf den Dialog mit den Betroffenen basierenden Arbeits­prozesses im Juni 2009 eine Konferenz „Prekäre Perspektiven? Zur sozialen Lage von Krea­tiven" durchgeführt wurde, die im Themenbereich der Mobilität von Künstlerinnen und Künstlern als einem der wesentlichen Faktoren für die Entwicklung von Kreativität, Innovation, Rollenbild und nicht zuletzt Berufsperspektive gewisse Barrieren zur Erreichung des Ziels einer Inter­nationalisierung und der europäischen Werte bzw. Ansprüche an kultureller Vielfalt, Diversity und Interkulturalität aufgezeigt hat.

 

Einerseits gilt es auf die unterschiedliche niederlassungs- und aufenthaltsrechtliche Behandlung von Künstlerinnen und Künstlern aus dem EU- bzw. EWR-Raum und Drittstaaten sowie andererseits auf die in der Wahrnehmung der betroffenen drittstaatsangehörigen Künstlerinnen und Künstler im Zusammenhang mit Visa-Erteilungen (Aufenthaltsreise-Reisevisum C+D) stehenden Unwägbarkeiten beispielsweise bei internationalen Veranstaltungen, Konzerten, Ausstellungen hinzuweisen. Insbesondere der Maßstab des Einkommensnachweises aus künstlerischer Tätigkeit (Ausgleichszulagenrichtsatz für das Jahr 2009 für Alleinstehende: 772,40 EUR/Monat) im Zusammenhang mit der grundsätzlich auf ein Jahr erteilten Aufenthalts­bewilligung „Künstler“ steht in einem Spannungsverhältnis zum oben genannten mittlerem jähr­lichen Einkommen aus Kunst.

 

Im Lichte der eingangs genannten Entschließung des Europäischen Parlaments und der benannten Studienergebnisse ist dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur eine Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kunstschaffenden auch im internationalen Kontext ein besonderes Anliegen und es darf das Bundesministerium für Inneres zum diesbezüglichen Dialog mit dem Ziel der Auslotung der Adaptierungsmöglichkeiten der fremden- bzw. nieder­lassungs- und aufenthaltsrechtlichen Bedingungen für Künstlerinnen und Künstler eingeladen werden.

 

Im Zusammenhang mit der gegenständlichen Novelle erlaubt sich das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur auch auf die besondere Situation der Absolventinnen und Absol­venten österreichischer Auslandsschulen zu verweisen. Insbesondere Maturantinnen und Maturanten aus Ländern, mit denen kein Visa-Abkommen besteht, haben mit großen Hürden zu kämpfen, die viele letztlich dazu bewegen, ihr Studium in Deutschland oder anderen Ländern und nicht in Österreich aufzunehmen. Auch bei der Gruppe der Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten aus Ländern außerhalb des EWR ergeben sich Hemmnisse, die den Einsatz dieser wichtigen „native speakers“ im Unterricht stark einschränken. Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur hofft auch in diesen beiden Bereichen auf die Unterstützung des Bundesministeriums für Inneres bei der Diskussion um Durchführungserleichterungen für die genannten Gruppen.

 

In Entsprechung des do. Ersuchens wird eine Kopie dieser Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrates in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.

 

Wien, 17. Juli 2009

Für die Bundesministerin:

Mag. Andreas Bitterer

 

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