BG und BRG 10,
Ettenreichgasse 41-43
Wien, am 24. 9. 2013
An das
Präsidium des Nationalrats
per E-Mail
Stellungnahme zur
Dienstrechts-Novelle 2013 – Pädagogischer Dienst
Sehr geehrte Damen und Herren!
Wir, die Lehrerinnen und Lehrer des BG und BRG 10 Ettenreichgasse, wurden in einer Dienststellenversammlung über das im Entwurf vorliegende neue Lehrerdienstrecht informiert. Wir sind entsetzt. Den Entwurf zum neuen Lehrerdienstrecht lehnen wir ab,
weil
Ø wir wissen, dass schon unter den gegebenen Bedingungen Individualisierung im Unterricht schwer bis unmöglich ist. Mehr Klassen zu unterrichten bedeutet jedoch mehr Schülerinnen und Schüler betreuen zu müssen. Vom Ziel einer Individualisierung des Unterrichts sind wir somit weit entfernt.
Ø die monatliche Entlohnung entgegen den Darstellungen des Unterrichtsministeriums deutlich geringer ausfällt im Vergleich zur heute gültigen Gehaltstabelle.
Ø wir uns nicht vorstellen können, wie Lehrerinnen und Lehrer mit derartig unterschiedlich langen Arbeitszeiten und unterschiedlichen Gehältern an einer Dienststelle gedeihlich zusammenarbeiten sollten.
Ø wir befürchten, dass gerade Kolleginnen und Kollegen mit weniger Erfahrung durch die hohe Wochenstundenanzahl und die damit einher gehenden Vor- und Nachbereitungsstunden ihren Unterricht nicht mehr so durchführen können, wie es den Anforderungen einer AHS entspricht.
Ø wir wissen, dass besonders in einer AHS die unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer fachlich qualifiziert sein müssen, also unbedingt einen Masterabschluss benötigen, damit sie dem Ziel, junge Menschen auf die Reifeprüfung und ein Universitätsstudium vorzubereiten, gerecht werden können.
Ø wir auf Grund unserer eigenen Erfahrungen wissen, dass zukünftige JunglehrerInnen große Schwierigkeiten haben werden, den Anforderungen der sogenannten Induktionsphase gerecht zu werden. Es droht eine Überschreitung der Arbeitszeit. Eine zusätzliche Masterausbildung im vorgesehenen Zeitrahmen wird für viele eine zeitlich nicht durchführbare Anforderung darstellen.
Ø wir der Meinung sind, dass sich eine länger dauernde universitäre Ausbildung auch weiterhin, wie es bisher im öffentlichen Dienst üblich ist, auch in der Gehaltstabelle abzeichnen muss.
Ø wir eine schmerzhafte Verringerung der Lebensverdienstsumme der AHS- Lehrerinnen und Lehrer befürchten, und das bei gleichzeitiger Erhöhung der Arbeitszeit. Diese Vorgangsweise betrachten wir als eine beispiellose Geringschätzung unseres Berufstandes.
Ø die „Gleichbehandlung“ der Schularbeitsfächer eine unzumutbare Mehrbelastung für Kolleginnen und Kollegen bedeuten würde. Eine individuelle, kompetenzorientierte Förderung von Schülerinnen und Schülern aus vor allem sozial schlechter gestellten Familien könnte nicht mehr gewährleistet werden.
Ø wir einen fachfremden Unterricht aus Prinzip ablehnen. Ein wissenschaftliches Studium wird dadurch ad absurdum geführt.
Ø wir befürchten, dass das staatliche Bildungssystem an Qualität verliert, Privatschulen einspringen und Bildung immer mehr eine Frage des Geldes und des sozialen Status wird.
Ø wir uns wünschen, dass zukünftige Schülergeneration tatsächlich von den „Besten der Besten“ unterrichtet und betreut werden – unter diesen im neuen Lehrerdienstrecht vorgesehenen Bedingungen kann das allerdings nie gelingen.
Wir, die Lehrerinnen und Lehrer des BG und BRG 10 Ettenreichgasse, sind der Ansicht, dass das neue Lehrerdienstrecht keinen Dienst an der Schule darstellt, sondern vielmehr eine reine Sparmaßnahme ist – ein Sparen an der Bildung der Jugend.
Mit freundlichen Grüßen
Der Lehrkörper des BG und BRG 10 Ettenreichgasse