Sehr geehrte Damen und Herren.

 

Im Lehrerdienstrecht sollte das Recht auf Begehung des Arbeitsplatzes im Schulhauses während der Ferienzeiten festgeschrieben sein.

 

Will eine Lehrperson sich in den Ferienzeiten auf das Unterrichten im Schulhaus vorbereiten, ist das oft nicht möglich. Die Schule wird gesperrt.

 

Wie Sie sicher wissen, dürfen in vielen Schulen, Lehrer nicht länger als bis 16 Uhr bzw. einfach so lange, bis der Schulwart das Schulhaus schließt in der Schule sein - Freitags müssen sie oft um 14 Uhr draußen sein!!!

 

Es ist unbedingt ein Zugangsrecht für LehrerInnen festzuschreiben!

 

Wenn von der Regierung bzw. dem Gesetzgeber gewünscht wird, dass das zuhause gemacht werden soll, dann ist im Steuerrecht vorzusehen, dass es LehrerInnen möglich wird, Auslagen für ein Arbeitszimmer steuerlich abzusetzen.

 

mit besten Grüßen

 

Michael Stocker, Nikolsdorfergasse 10-14/1/6, 1050 Wien

 

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Ein Buch: Stocker & Meyer: Wildtiere: Hausfreunde und Störenfriede,Hauptverlag.

http://www.haupt.ch/verlag/oxid.php/cl/details/anid/9783258076645

 

Achtung: Neue Festnetz- und Faxnummer ++43 +1 929 40 06

 


Sehr geehrte Damen und Herren.

 

Dass endlich die Besoldungen für das Unterrichten in den verschiedenen Schultypen angeglichen wird, ist absolut notwendig und gerecht (Parallel mit der Anpassung der Ausbildung).

 

Allerdings sollte die Besoldungshöhe angehoben werden, da abzusehen ist, dass der Lehrberuf mit dem jetzigen Besoldungsvorschlag für Männer noch weniger attraktiv sein wird. Aus Sicht der Erziehung und Bildung ist das aber sehr kontraproduktiv.

 

mit freundlichen Grüßen

 

Michael Stocker, Nikolsdorfergasse 10-14/1/6, 1050 Wien

 

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Ein Buch: Stocker & Meyer: Wildtiere: Hausfreunde und Störenfriede,Hauptverlag.

http://www.haupt.ch/verlag/oxid.php/cl/details/anid/9783258076645

 

Achtung: Neue Festnetz- und Faxnummer ++43 +1 929 40 06

 


Geschätzte Damen und Herren.

 

Bitte schauen sich die Induktonsphase bezüglich Organisation und Bezahlung genauer an:

 

Die MentorIn hat ein volles Pensum (minus 2 Stunden). Die/der Jungelehrer hat ein volles Pensum.

Einer MentorIn können bis 3 JunglehrerInnen zugewiesen werden!

Wie soll da ein seriöses Hospitieren und Besprechen möglich sein? Wie wird der ganze Aufwand der Mentoren für die schriftliche Beurteilung zeitlich gesichert (bzw. abgegolten).

 

Da leidet der Unterricht der MentorInnen und vor allem die Unterrichtsvorbereitung der/des Junglehrers in extremen Maß. Lehrer in der Induktionsphase sollten höchstens eine halbe Lehrverpflichtung übernehmen dürfen.

 

Die MentorIn soll zudem eine Mentorenausbildung absolvieren mit einem ECTS-Punke-Wert von mindestens 90, was 2250 Echtstunden Ausbildung entspricht! Dies enspricht paraktisch einem Vollzeitstudium von knapp 2 Jahren. Oder einem Halbzeitstudium in der Dauer von ca. 4 Jahren! (Das sind die gleichen ECTS-Punkte-Größen wie zur Ausbildung als Direktorin oder Direktor!!).

 

Die Regelung der Induktionsphase ist anzupassen, so dass eine praktikable Form und eine wirklich qualitätssteigernde Wirkung erzeugt werden kann.

 

mit besten Grüßen

 

Michael Stocker, Nikolsdorfergasse 10-14/1/6, 1050 Wien

 

 

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Ein Buch: Stocker & Meyer: Wildtiere: Hausfreunde und Störenfriede,Hauptverlag.

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Sehr geehrte Damen und Herren.

 

Die Wiederbestellung eines Schulleiters oder einer Schulleiterin soll nur möglich sein, wenn das Lehrerkollegium der entsprechenden Schule, damit einverstanden ist.

 

Im Lehrerdienstrecht ist dies entsprechend vorzusehen.

 

mit freundlichen Grüßen

 

Michael Stocker, Nikolsdorfergasse 10-14/1/6, 1050 Wien

 

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Ein Buch: Stocker & Meyer: Wildtiere: Hausfreunde und Störenfriede,Hauptverlag.

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