Als ehemaliger AHS-Lehrer erlaube ich mir zu dem geplanten neuen Lehrerdienstrecht Stellung zu nehmen. Ich sehe darin sehr negative Aspekte.
Die geplante Stundenerhöhung ist absolut nicht fächeradäquat. Hierbei wird keine Unterscheidung zwischen Lehrern mit und ohne Schularbeitsfächern getroffen. Ein Korrekturfach bedeutet erheblichen Mehraufwand . Die Folge dieser indifferenten Behandlung ist massive Mehrarbeit und stellt eine kaum tolerierbare Belastung für einige Lehrergruppen dar.
Die bisherige Anstellungserfordernis für die AHS war das Universitätsstudium mit Magisterabschluss (Mindestdauer 9 Semester, Durchschnitt jedoch 12 Semester). Danach schließt ein einjähriges Unterrichtspraktikum an. Nun soll ein vierjähriges Bachelorstudium ausreichen. Ich sehe dies als eine untolerierbare Qualitätsminderung an.
Das derzeitige Unterrichtspraktikum bedeutet, dass der Unterrichtspraktikant vom Landesschulrat an eine Schule und einem dortigen Betreuungslehrer zugewiesen wird und neben einem Unterricht in zwei Klassen eine gewisse Hospitierverpflichtung hat – demnach genug Zeit für eine gediegene Unterrichtsvorbereitung. Der Entwurf sieht nun vor, dass der Universitätsabsolvent neben seiner Hospitierverpflichtung eine volle Lehrverpflichtung übernehmen muss. Was das für die Qualität der Vorbereitung bedeutet, liegt auf der Hand. Als langjähriger Betreuungslehrer weiß ich, dass Neubeginner gerade am Anfang viel Zeit für die Unterrichtsvorbereitung aufwenden müssen.
Der bevorstehende Lehrermangel besonders in den naturwissenschaftlichen Fächern beweist eine völlige Inkompetenz des BMUKK. Noch vor wenigen Jahren wurde an die Maturanten ein Folder ausgefolgt, der ihnen absolut von einem Lehramtsstudium abriet. Die derzeitige Lage hingegen zeigt, dass wieder auf Studenten zugegriffen werden muss, weil nicht genügend geprüfte Lehrer zur Verfügung stehen. Die ständigen Seitenhiebe der Öffentlichkeit, der Presse und selbsternannte Bildungsexperten leisten des Weiteren einen wesentlichen Beitrag dazu, dass kaum junge Menschen die verantwortungsvolle Aufgabe der Lehrtätigkeit als Beruf in Betracht ziehen.
Als ehemaliger Schülerberater einer großen Schule kenne ich die Informationstätigkeiten, die weit über das geforderte Ausmaß hinausführten. Ein einheitliche Bezahlung von 14x150 Euro brutto stellt einen sehr wesentlichen Entlohnungsverlust da und ist entschieden abzulehnen.
Zuletzt noch eine prinzipielle Bemerkung. Ein Dienstrecht, welches nicht mit der betroffenen Berufsgruppe ausdiskutiert wird und über die Köpfe jener einfach verfügt, ist strikt abzulehnen. Recht bedeutet, dass BEIDE Seiten dazu Stellung nehmen und ihre Anliegen zu respektieren sind.
Mit freundlichen Grüßen
OStR Mag. Walter Teimel
Professor i .R.
BG/BRG Baden
Biondekgasse 6
2500 Baden