Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Der Entwurf zum neuen LehrerInnendienstrecht stellt aus meiner Sicht eine Bedrohung des Niveaus am Bildungsstandort Österreich dar. Die negativen Auswirkungen auf die Zukunft sind nicht absehbar. Besonders möchte ich zu folgenden Punkten Stellung beziehen:

 

A Gefährdung der Unterrichtsqualität im AHS-Bereich durch

1)      Kürzung der Studiendauer

2)      volle Lehrverpflichtung bei Berufseintritt

3)      Einsetzbarkeit in jeder Schulart in jedem Schulfach

 

B Erhöhung der Lehrverpflichtung und inadäquate Bezahlung

 

Ad A) Gefährdung der Unterrichtsqualität

 

1)      In Zukunft soll die Absolvierung eines vierjährigen Bachelorstudiums für die Anstellung an allen Schularten ausreichen. Bisher war für die Anstellung an einer AHS ein neunsemestriges Magisterstudium nötig.

 

ð  Ist wirklich davon auszugehen, dass sich die Qualität des AHS-Unterrichts verbessert, wenn die Studienzeit der Lehrerinnen und Lehrer verkürzt wird?

Schon jetzt können nicht alle Bereiche der großen Fachgebiete, aus denen ein Lehramtsstudium besteht, im Studium untergebracht werden.

Bedenkt man, dass die berechtigte Forderung nach einer bessern pädagogischen und psychologischen  Vorbildung der AHS-Lehrerinnen und Lehrer noch immer unerfüllt im Raum steht, dann fragt man sich, welchen Qualitätsansprüchen ein künftiges Lehramtsstudium genügen kann, in dem weniger Zeit für zusehends vielfältiger werdende Lerninhalte zur Verfügung steht.

Leidtragende werden die Kinder und Jugendlichen sein, die Unterricht von schlechter auf den Beruf vorbereiteten Lehrerinnen und Lehrern erhalten werden.

 

2)      Künftige Junglehrer werden nicht mehr die Möglichkeit bekommen, in einem Jahr der Erprobung (derzeitiges Unterrichtspraktikum) unter Anleitung einer älteren, erfahrenen Kollegin ihre Ausbildung zu beenden. Stattdessen sollen sie, so sieht es die Dienstrechts-Novelle vor, sofort nach Beendigung des Studiums in den vollen Unterrichtsbetrieb geworfen werden.

Dies bedeutet u.a. folgende Arbeiten:

·        Unterrichtsvorbereitung: neu für alle Klassen

·        24 Unterrichtsstunden (= 7 bis 8 Klassen bei der nicht unüblichen Fächerkombination Deutsch / Englisch oder Englisch/ Französisch)

·        1 Stunde nicht abgegoltene Supplierung

·        1 Sprechstunde

·        1 Stunde Gangaufsicht

·        Korrektur der Schularbeiten von 7 bis 8 Klassen à durchschnittlich 24 bis 30 SchülerInnen

·        Korrektur der Hausübungen

·        Hospitation bei erfahreneren Kollegen

·        Besuch der begleitenden Lehrveranstaltungen

 

Bedenkt man, dass das erstmalige Vorbereiten von Unterricht eine enorm große Herausforderung darstellt und die Zusammenstellung und Korrektur von Schularbeiten und Hausübungen und die Benotung noch mehr Zeit in Anspruch nimmt als bei erfahrenen Kollegen – auch dies will gelernt sein -  so ergibt sich für die Junglehrerinnen eine enorm hohe Arbeitsbelastung. Diese stellt einerseits die Qualität des erteilten Unterrichts in Frage, hat aber auch eine bedrohliche psychische Dimension für die Betroffenen selbst. Sie kann leicht zur Flucht aus dem Beruf oder ins Burn-out führen.

 

Bedenklich erscheint auch, dass Junglehrer in der Induktionsphase nicht mehr beide Fächer unterrichten müssen.  Weist eine Lehrerin fachliche Mängel auf, so werden diese zu Beginn der Unterrichtstätigkeit, zu einem Zeitpunkt, zu dem noch Abhilfe möglich wäre, nicht sichtbar.

 

 

3)      Die Dienstrechts-Novelle sieht vor, dass Lehrerinnen nicht nur in allen Schularten sondern auch in jedem beliebigen Fach eingesetzt werden können, auch gegen ihren Willen. Diese Bestimmung erscheint hoch problematisch, weil sie jegliche Differenzierung negiert.

Menschen haben unterschiedliche Vorlieben und Begabungen. Nicht jede/r eignet sich für den Unterricht von Volksschulkindern, nicht jede/r kommt mit 15- bis 18jährigen gut zurecht.

Dass Lehrer Fächer unterrichten, die sie nicht studiert haben, ist aus dem Hauptschulbereich bekannt. Dass dies nun auch im AHS-Bereich gelten soll, wird der Unterrichtsqualität nicht zuträglich sein, wird die Schülerinnen und Schüler gerade in den naturwissenschaftlichen Bereichen, wo schon jetzt akuter Lehrermangel herrscht, mit noch schlechteren Voraussetzung an die Universitäten oder Fachhochschulen entlassen als bisher. Was dies für den Wirtschaftsstandort Österreich bedeutet, ist nicht absehbar.

 

Ad B) Erhöhung der Lehrverpflichtung auf 24 Wochenstunden und inadäquate Bezahlung

 

Eine adäquate Abgeltung der geleisteten Arbeit ist eine Grundvoraussetzung für die Attraktivität eines Berufs. Sie hat maßgeblichen Einfluss sowohl auf die Berufszufriedenheit wie auch auf die Anerkennung der Vertreter eines Berufs innerhalb der Gesellschaft.

Von Dienstnehmern, wie in der Novelle vorgesehen, wesentlich mehr Arbeit (bis zu 40%) für wesentlich weniger Lohn zu verlangen ist eine nicht zeitgerechte Vorgangsweise.

Unabhängig von ihren Fächern sollen alle AHS-Lehrerinnen und Lehrer 24 Stunden unterrichten. Dass ein Hausübungs- und Schularbeitsfach arbeits- und zeitintensiver ist andere Fächer, in dem diese Korrekturtätigkeiten nicht anfallen, würde man für offensichtlich halten. Diesen Unterschieden wird im neuen Dienstrecht nicht Rechnung getragen. - Nebenbei bemerkt bedeutet natürlich die Erhöhung der Lehrverpflichtung einen weiteren Qualitätsverlust für die Schülerinnen und Schüler. Denn eine Englischlehrerin, die dem neuen Dienstrecht entsprechend für eine volle Lehrverpflichtung acht Klassen unterrichten muss, kann für jeden einzelnen Schüler nicht so viel Zeit aufwenden wie ein Kollege, der wie derzeit nur sechs Klassen unterrichtet.

 

Dass die Abgeltung für Schulveranstaltungen, die Lehrerinnen im Interesse des sozialen, sprachlichen oder sportlichen Kompetenzerwerbs ihrer Schüler durchführen, noch weiter reduziert werden soll, ist in diesem Gesamtpaket der Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen nur eine Randerscheinung.

 

Resümee

 

Man muss sich fragen, wer unter solchen Bedingungen noch bereit sein wird, die an sich so schöne und im ideellen Sinne lohnende Tätigkeit der Lehrerin oder des Lehrers anzustreben. Unterrichten ist anstrengend und arbeitsintensiv. Steht der Energie- und Arbeitseinsatz in keinem Verhältnis zur Entlohnung, dann wird es zusehends schwierig werden, Menschen zu finden, die diesen Beruf noch ausüben wollen.

Aus all den genannten Gründen protestiere ich gegen die Einführung des neuen Lehrerdienstrechts und ersuche die Verantwortlichen, die Novelle nochmals gründlich zu überdenken.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Dr. Gabriele Eder-Lindinger

Akademisches Gymnasium Wien