Sehr geehrte Damen und Herren,

 

mein jüngster Sohn besucht die 1. Klasse eines Tiroler Gymnasiums.

Das veranlasst mich, zum o. g. Begutachtungsentwurf Stellung zu beziehen.

 

In jeder Branche gibt es berufliche Unterschiede.

Ein simples, gut zu vergleichendes Beispiel ist das Gesundheitswesen: Dort arbeiten Ärzte, Physiotherapeuten, Krankenschwestern, Stationshilfen usw..Sie alle verfolgen das gleiche Ziel, das Gesundheitswesen überhaupt existieren lassen, Kranke zu heilen, Leiden zu lindern, die Fortpflanzung zu begleiten etc..

Das heißt aber lange nicht, dass alle im Gesundheitswesen Tätige die selbe Arbeit erbringen / erbringen können, weil es nicht ihrer Profession, ihrem tatsächlichen (und aktual. Wissensstand), ihrer Persönlichkeit und ihrer Fähigkeit entspricht.

Was würde wohl der betroffene Patient empfinden, wenn ihm mitgeteilt werden würde, dass die Nierentransplantation von einer Krankenschwester durchgeführt werden soll, die Zytostatikabehandlung ein Physiotherapeuten festlegt und verabreicht, die Stationshilfe die Wundversorg seiner großflächigen Ulcera bestimmt und vornimmt?

Das hält wohl jeder für absurd.

 

Ähnlich, vergleichbar, wenn auch nicht 1:1, würde es sich an den Gymnasien abspielen.

Es ist sicher nicht nötig, Beispiele für den Fall, dass ... mir vorzustellen und zu beschreiben, denn diese Phantasiefähigkeit ist uns allen angeboren.

Ich würde bei Inkrafttreten des neuen Lehrerdienstrechtes mein Kind unverzüglich die Schule wechseln lassen in ein bayrischen Gymnasium, weil ich an die Schulzeit meines Kindes nicht die nächste Schulzeit meines dann erwachsenen Kindes hängen möchte, um ihm die Hochschulreife mit dem dazu erforderlichen Wissensstand zu ermöglichen.

 

Ich bitte Sie, den Entwurf zu überdenken und in der Form, in der er jetzt steht, zu verwerfen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ulrike May