Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Im Anschluss sende ich Ihnen meine Stellungnahme zum neuen Lehrerdienstrecht. Ich ersuche um Veröffentlichung auf der Homepage des Parlaments.

 

Stellungnahme:

 

Als Leiter der Ausbildung von Unterrichtspraktikanten für den Bereich Chemie an den AHS in Niederösterreich wirke ich schon seit Jahren an der Ausbildung der Chemie-Kustoden in Niederösterreich mit. Neben vielen anderen Kritikpunkten am neuen Lehrerdienstrecht möchte ich insbesondere auf die Aufgaben des Chemie-Kustos hinweisen.

Wie in jedem anderen Kustodiat obliegt auch dem Chemie-Kustos die Auswahl und Anschaffung neuer Lehrmittel. Da bereits an vielen Schulen der normale Chemie-Unterricht durch schulautonomen Labor-Unterricht ergänzt wird, ergeben sich allein aus diesem Punkt umfangreiche Tätigkeiten. Neben diesen Tätigkeiten ergeben sich aber insbesondere laut dem Erlass des Unterrichtsministeriums "Gifte im Chemie-Unterricht an allgemein bildenden Schulen" aus dem Jahr 2000 folgende weitere

Tätigkeiten:

 

-) Regelmäßiger Nachweis der nötigen Voraussetzungen für den Erhalt der Giftbezugsbestätigung

-) regelmäßige und nachweisliche Unterweisung aller mit der Verwendung von Giften befassten Lehrkräfte

-) regelmäßige und nachweisliche Unterweisung des Reinigungspersonals im Chemie-Bereich

-) Beachtung aller Vorschriften zur Aufbewahrung und Kennzeichnung von Chemikalien, insbesondere der Gifte

-) Führung des Giftbuches

-) Durchführung der fachgerechten Entsorgung aller Chemikalienabfälle

 

Leider ist dem Entwurf des neuen Lehrerdienstrechts zu entnehmen, dass all diese umfangreichen Tätigkeiten in keiner Weise entlohnt werden sollen. Das ist in höchstem Maße unverständlich und kann in keinem Fall zu einer Qualitätsverbesserung führen. Aus diesem Grund ist eine gesonderte Bezahlung des Chemie-Kustodiats unabdingbar und es sollte an Schulen mit Laborunterricht zusätzlich an die Einstellung eines Laboranten für die Durchführung des naturwissenschaftlichen Unterrichts gedacht werden, wie er in vielen anderen OECD-Ländern längst zum Standard gehört. Insofern führt uns der Dienstrechtsentwurf in diesem Aspekt nicht an OECD-Niveau heran, sondern verschlechtert sogar noch die aktuelle Situation.

 

Im übrigen schließe ich mich den zahlreichen durch die Gewerkschaft öffentlicher Dienst bereits eingebrachten Kritikpunkten an und fordere eine völlige Überarbeitung dieses Begutachtungsentwurfes, der in der derzeitigen Fassung eine dramatische Verschlechterung der Unterrichtsqualität an Österreichs Schulen bringen wird.

 

Mag. Wolfgang Faber

Kunigundbergstraße 19

2380 Perchtoldsdorf