Dienststellenausschuss im Auftrag der Dienststellenversammlung der Lehrerinnen und Lehrer an der Höheren Technischen Bundeslehranstalt, 4020 Linz, Paul-Hahn-Straße 4

 

 

In offener Frist übermitteln die LiTec-LehrerInnen ihre Stellungnahme zur

 

Dienstrechts-Novelle 2013 – Pädagogischer Dienst

 

Der vorgelegte Entwurf wird von den Lehrerinnen und Lehrern des LiTec abgelehnt.

 

Wir schließen uns der ablehnenden Stellungnahme der BMHS-Gewerkschaft an und weisen auf negative Auswirkungen (falls diese Novelle tatsächlich beschlossen würde) auf unseren Schultyp hin.

Besonders hervorzuheben ist der mit der Gesetzesvorlage drohende Qualitätsverlust für das berufsbildende mittlere und höhere Schulwesen.

 

 - Schon jetzt ist es nicht möglich, ausreichend viele geeignete TechnikerInnen für den Unterricht an HTLs zu gewinnen, weil die Bezahlung weit unterhalb dessen liegt, was Diplom-Ingenieure in der „Wirtschaft“ verdienen.

Durch die Abflachung der Gehaltskurve mit einem Bruttounterschied von am Ende über 1000 Euro pro Monat würde der Lehrberuf für TechnikerInnen völlig unattraktiv.

Wir fordern für LehrerInnen Gehälter, die dem Vergleich mit anderen gleichwertig ausgebildeten Beschäftigten in Österreich Stand halten.

 - Schon jetzt wird die Höhe der Lehrverpflichtung in den niedrigeren Lehrverpflichtungsgruppen als zu hoch empfunden und reduzieren viele KollegInnen auf eigene Kosten ihre Unterrichtszeit, um die durch die Individualisierung notwendige intensive Vor- und Nachbereitung schaffen zu können.

Eine Erhöhung der Unterrichtspflicht um 28% für die Lehrverpflichtungsgruppe I, um 21% für die Lehrverpflichtungsgruppe II und um 15% für die Lehrverpflichtungsgruppe III bedeutet die Übernahme von zusätzlichen Klassen, dadurch würde die Anzahl der von einer Lehrperson zu unterrichtenden SchülerInnen und Studierenden weiter erhöht und so die Individualisierung weiter verunmöglicht.

Wir fordern Unterrichtsverpflichtungen für LehrerInnen, die die für die Individualisierung notwendige Vor- und Nacharbeit ausreichend berücksichtigen.

 - Schon jetzt ist die Unterrichtspflicht von September bis April/Anfang Mai durch die Abwertung der Stunden in den Abschlussklassen für viele KollegInnen derartig hoch, dass die wöchentlichen maximalen gesetzlichen Arbeitszeiten bei weitem überschritten werden.

Durch die weitere Verkürzung des Unterrichtsjahres in Abschlussklassen durch die Zentralmatura (besonders in den westlichen Bundesländern) und die in diesem Entwurf vorgesehene Erhöhung der Unterrichtspflicht entstünden gesetzlich nicht erlaubte Wochenarbeitszeiten ohne jegliche Überstundenabgeltung. Reales Beispiel 1: Deutsch-Englischlehrerin, geplante Lehrverpflichtung elf Klassen mit je 2 Unterrichtsstunden, wenn keine Abschlussklasse darunter ist. In einer HTL sind aber sicher 3 verkürzte Abschlussklassen dabei, sodass die 6 Stunden in diesen Klassen nur 4,5 Stunden wert sind, sodass eine weitere Abschlussklasse mit „1,5 Stunden“ dazugenommen werden muss, um die geforderten 22 Stunden zu erreichen. D.h. von September bis April 24 gehaltene Stunden und wöchentlich 2 verpflichtende Beratungsstunden und dazu die Unterrichtsvorbereitung und die Hausübungs- und Schularbeitkorrektur von 12 Klassen mit 250 SchülerInnen. Die Arbeitszeitstudie LehrerIn2000 hat aufgezeigt, dass sich auf diese Weise sehr viel mehr als 50 Stunden Arbeitszeit pro Woche ergeben. Ohne Überstundenabgeltung.
Beispiel 2: Techniker mit Fächern, die in den oberen HTL-Klassen unterrichtet werden, daher viele Stunden in Abschlussklassen, und mit den im Gesetzesentwurf vorgesehenen 3 Pflichtüberstunden, weil es zu wenige LehrerInnen seiner Fächer gibt: Er muss 25 Stunden im Jahresschnitt unterrichten, das sind 13 Stunden in Ganzjahresklassen und 16 Stunden in Abschlussklassen (Wert mal 0,75). Also noch um 5 Stunden mehr als im Beispiel 1.

Wir fordern ein Arbeitszeitmodell für LehrerInnen, das die Einhaltung gesetzlicher Wochenarbeitszeitobergrenzen auch tatsächlich möglich macht.

 - Schon jetzt ist die Bezahlung für jede über die Lehrverpflichtung hinausgehende Dauerunterrichtsstunde mit effektiv nur ca 60% von einer Normalstunde extrem niedrig, weil deren Abgeltung in vielen Wochen wegfällt (zB bei Schulveranstaltungen, obwohl da der Arbeitsaufwand sogar noch höher ist).

Durch die geplante Abflachung der Gehaltskurve und dem geplanten Gleichbleiben des niedrigen Faktors 1,3% für Überstunden wird die Überstundenbezahlung etwa ab einem Alter von 46 noch schlechter als bisher.

Wir fordern einen tatsächlichen Überstundenzuschlag auch für LehrerInnen.

 - Schon in den letzten Jahrzehnten wurde die Abgeltung für Unterrichtstätigkeit an Abendschulen immer wieder verringert.

Dieser Entwurf behandelt nun den Unterricht nach 19 Uhr völlig gleich wie an Tagesschulen und macht daher diese für den Wirtschaftsstandort Österreich wichtige zusätzliche Ausbildung von TechnikerInnen für die LehrerInnen noch unattraktiver.

Wir fordern die Beibehaltung der 4/3-Umrechnung für Abendschulstunden.

 - Schon bisher wird die wichtige Aufgabe von Klassen- und JahrgangsvorständInnen und StudienkoordinatorInnen schlecht abgegolten.

Nun aber wird einerseits der Studienkoordinator des SchUG-BKV in diesem Gesetzesentwurf gar nicht erwähnt, bekommt dieser also gar keine Einrechnung in seine Unterrichtsverpflichtung und wird die Aufgabe von Klassen- und JahrgangsvorständInnen mit einer wöchentlichen Beratungsstunde gleichgestellt und die finanzielle Abgeltung gestrichen, also für die LehrerInnen noch unattraktiver.

Wir fordern die Berücksichtigung der Arbeit von Klassen- und JahrgangsvorständInnen und StudienkoordinatorInnen in zeitlicher und finanzieller Hinsicht.

- Schon bisher werden Kustodiate schlecht abgegolten.

Nun aber sieht der Entwurf vor, dass neue Lehrpersonen die in Geld abgegoltenen Kustodiate nicht mehr übertragen bekommen dürfen. Dies bedeutet für die bisherigen LehrerInnen, dass sie künftig diese Aufgaben noch stärker wahrnehmen werden müssen.

Wir fordern einen Stundenpool (Einrechnung in die Unterrichtsverpflichtung) für Kustodiate in ausreichender Zahl (abhängig von Klassen-/SchülerInnenzahl) zur autonomen Vergabe an der Schule im Rahmen der Diensteinteilung.

- Schon bisher reichen die im Bundeslehrerlehrverpflichtungsgesetz und in der Nebenleistungsverordnung vorgesehenen Einrechnungen nicht aus, um alle außerunterrichtlichen Aufgaben an der Schule erfüllen zu können.

Nun sollen das Bundeslehrerlehrverpflichtungsgesetz für die neuen Lehrpersonen abgeschafft und die Nebenleistungen zwischen BMUKK und BKA neu verhandelt werden, was unter dem Diktat von Wirtschaftskrise und Budgetkonsolidierung leider sicher keine Verbesserungen erwarten lässt. Auf diese Weise ist es für die Schulleitung unmöglich, die vielen notwendigen außerunterrichtlichen Tätigkeiten an einer HTL zu organisieren.

Wir fordern eine Nebenleistungsverordnung, mit der den Schulen tatsächlich ermöglicht wird, alle notwendigen Aufgaben zu erfüllen.

 - Schon bisher haben die Gesetze keine zeitlichen oder finanziellen Abgeltungen für viele in den letzten Jahr(zehnt)en dazugekommenen außerunterrichtlichen Tätigkeiten vorgesehen.

Dass der Gesetzesentwurf aber nun bei den Dienstpflichten (Par. 44, Abs. 5) lapidar vorsieht, „Standortbezogene Tätigkeiten sind insbesondere die Mitarbeit im Rahmen der Unterrichts-, Schul- und Qualitätsentwicklung, die Leitung von und die Mitwirkung an Schul- und Unterrichtsprojekten, die Teilnahme an Konferenzen, Teambesprechungen und schulinterner Fortbildung und die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten. Die Schulleitung (Abteilungsvorstehung, Fachvorstehunug) hat die standortbezogenen Tätigkeiten unter Bedachtnahme auf die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten der Vertragslehrpersonen und deren Beschäftigungsausmaß ausgewogen festzulegen.“, bedeutet schlicht und einfach, dass alle diese Arbeiten auch in Zukunft ohne zeitliche oder finanzielle Abgeltungen zu erbringen sind, was einerseits eine Überforderungen der LehrerInnen bedeutet und andererseits die Schulleitung vor eine menschlich unlösbare Managementaufgabe stellt.

Wir fordern einen Stundenpool abhängig von Klassen-/SchülerInnenzahl (Einrechnung in die Unterrichtsverpflichtung) für zusätzliche außerunterrichtliche Tätigkeiten zur autonomen Vergabe an der Schule im Rahmen der Diensteinteilung.

 - Schon jetzt ist die Bezahlung von LehrerInnen in Österreich im Vergleich mit anderen gleichwertig ausgebildeten Beschäftigten zu niedrig.

Wenn nun einerseits die Lebensverdienstsumme für die allermeisten LehrerInnen durch die vorgeschlagene neue Entlohnung niedriger wird und andererseits eine im Mai 2012 vorgelegte Staffel im September 2014 ohne Inflationsausgleich in Kraft treten soll, dann macht das den Lehrberuf wieder unattraktiver und verunmöglicht das angebliche Ziel, die besten Köpfe dafür zu gewinnen.

Wir fordern für LehrerInnen Gehälter, die dem Vergleich mit anderen gleichwertig ausgebildeten Beschäftigten in Österreich Stand halten.

- Schon seit Jahrzehnten haben die LehrerInnen und die Schulpartner in OÖ die Möglichkeit der Stimmabgabe bei Schulleitungsbestellungen.

Im Dienstrechtsentwurf ist für Schulleitungsbestellungen keine Demokratisierung vorgesehen.

Wir fordern eine bundeseinheitliche Regelung, die die Mitbestimmung der LehrerInnen und Schulpartner bei der Auswahl und Weiterbestellung der Schulleitungen gewährleistet.

Zusammenfassend weisen wir darauf hin,
- dass durch den verschärften Mangel an Technikerinnen und Technikern der Wirtschaftsstandort und die Unterrichtsqualität stark leiden wird oder Fächer nicht mehr unterrichtet werden können und

- dass eine 28%ige Unterrichtszeiterhöhung bedeutet, dass für jede Schülerin und jeden Schüler um 28% weniger Zeit zur Verfügung steht.

So kann Qualitätssteigerung und Individualisierung nicht stattfinden.

 

Mag. Beate Pichlbauer,

Vorsitzende des Dienststellenausschusses am LiTec,
im Auftrag der Dienststellenversammlung der Lehrerinnen und Lehrer am 25.9.2013
an der
Höheren Technischen Bundeslehranstalt, 4020 Linz, Paul-Hahn-Straße 4

 

 

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