Betr.: Stellungnahme zum Entwurf

der Dienstrechtsnovelle 2013 - Pädagogischer Dienst

GZ BKA-920.196/00004 –III/1/2013

 

Graz, 31. Oktober 2013

 

Sehr geehrte Vorsitzende der im Nationalrat vertretenen Parteien!

Sehr geehrtes Präsidium des Nationalrates!

 

Das LehrerInnenkollegium am BG/BRG/BORG und Musikgymnasium Dreihackengasse in Graz hat den vorliegenden Entwurf zum Dienstrecht in einer Dienststellenversammlung am 23.Oktober 2013 ausführlich diskutiert und fordert Sie dringend auf, auf die Argumente der LehrerInnenvertretung bei neuerlichen Verhandlungen einzugehen und diesen Entwurf in wesentlichen Punkten zu ändern.

Die mit dieser Novelle verbundenen Zielsetzungen (s. Vorblatt) werden nämlich in keiner Weise erreicht, sondern verschlechtern im Gegenteil die Arbeitsbedingungen der PädagogInnen  und damit die Unterrichtsqualität an den AHS.

 

Die einzelnen in der Präambel genannten Maßnahmen wie z.B. „die Drehung der Gehaltskurve“, „Erhöhung der Einstiegsgehälter“ und„Schaffung einer Entlohnungsgruppe für alle Angehörigen des neuen Entlohnungsschemas“ sind mit einer Erhöhung der Arbeitszeit von mind. 20% verbunden, eine Maßnahme, welche die schon erhebliche Belastung der LehrerInnen (s. “Lehrer-Studie 2000“, die 1900 Arbeitsstunden pro Jahr ausweist) noch vergrößern wird. Keine österreichische Berufsgruppe nimmt eine solche massive Verschlechterung ihres Arbeitsvertrages hin, die zu einer Gehaltseinbuße (s. Berechnungen der GÖD) in Bezug auf die Lebensarbeitszeit führt.

 

Weiters führen die am Vorblatt der Gesetzesnovelle genannten Maßnahmen zu einer Qualitätsverschlechterung des Unterrichts, da die Professorinnen und Professoren mehr Klassen und mehr Schüler/innen - bis zu 100 Schüler/innen mehr - zu unterrichten haben: diese Maßnahme widerspricht der modernen Pädagogik, die von einer Individualisierung des Unterrichts ausgeht.

 

Worin der Vorteil der „Schaffung einer einheitlichen Unterrichtsverpflichtung“ zu sehen ist, ist nicht verständlich, zumal mit dieser Terminologie suggeriert wird, als ob die Lehrerinnen und Lehrer jetzt unterschiedliche Arbeitszeitverpflichtungen hätten. Die geplanten Fächerzulagen werfen zudem die Frage auf, warum ein funktionierendes, den Arbeitsaufwand und von den Kolleginnen und Kollegen anerkanntes System abgeschafft und durch ein willkürliches und unausgereiftes neues ersetzt werden soll, und werden daher einstimmig abgelehnt.

 

Massiven Widerspruch und Ablehnung haben in der Dienststellenversammlung die geplanten Maßnahmen zum Downgrading der Anstellungserfordernisse an AHS  hervorgerufen: damit ist das Erfolgsmodell AHS – Gymnasium gefährdet, das bei allen Testungen gegenüber den APS besser abgeschnitten hat. Nur die fachliche Qualifikation durch ein Masterstudium als Berufsvoraussetzung an AHS kann in Zukunft die geforderte Qualitätssteigerung des AHS-Abschlusses und der Bildung gewährleisten. Deshalb widerspricht der in der Novelle geplante Einsatz von Lehrerinnen und Lehrern unabhängig von ihrer Ausbildung an jeder beliebigen Schulart in jedem beliebigen Fach der von der Gesellschaft geforderten und erwarteten Bildungsoffensive.

 

Auf völliges Unverständnis stieß im Kollegium die Gestaltung der sog. Induktionsphase, mit der die „Steigerung der Attraktivität des Lehrberufes für NeueinsteigerInnen“ (s. Ziele) erreicht werden soll. Die im Entwurf vorgesehenen 24 Stunden Unterrichtsverpflichtung kombiniert mit Hospitationen, Lehrveranstaltungen an der PH und Universität und Besprechungen mit den Mentor(inn)en bedeuten eine Überforderung der „InduktionslehrerInnen“. Denn diese Maßnahmen widersprechen der schulischen Realität, die von der Komplexität des Lehrberufes gekennzeichnet ist: neben der fachlichen Herausforderung gehören nämlich der Umgang mit Schüler(inne)n, Eltern und Kolleg(inn)en, weiters die Beurteilungen und organisatorischen Belange zu den Belastungen, die in der geplanten Massivität im Einstieg zu einer Überforderung führen, der auch nicht durch eine bessere Ausbildung (s. Vorlage) begegnet werden kann. Diese Induktionsphase kann nur von Experten geplant worden sein, die mit der schulischen Realität nicht vertraut sind.

 

Die Ziele und die Inhalte der Dienstrechtsnovelle lassen insgesamt den Schluss zu, dass es durch die „Vereinheitlichungen und Vereinfachungen“ nicht um eine Verbesserung der Gymnasien, sondern um eine „Vereinheitlichung“ des differenzierten Schulsystems geht, in dem die NMS als Gegengymnasium positioniert werden soll. Diese Nivellierung nach unten („Vereinheitlichung“)  lehnt das Kollegium entschieden ab.

Weiters wurde in der Auseinandersetzung mit der Dienstrechtsnovelle auch deutlich, dass mit den Begriffen „Vereinheitlichung und Vereinfachung“  eine Einsparungspolitik im Bildungsbereich betrieben werden soll, der das Kollegium die von Regierung propagierte Erkenntnis entgegenhält, dass Einsparungen im Bildungsbereich die Chancen in der Zukunft reduzieren.

 

Daher ersuchen wir Sie, sehr geehrte Vorsitzende der im Nationalrat vertretenen Parteien und sehr geehrtes Präsidium des Nationalrates eindringlich, diesen Gesetzesentwurf zu überarbeiten und mit den Vertretern und Vertreterinnen der Lehrerschaft entsprechend der  sozialpartnerschaftlichen Tradition zu akkordieren.

 

 

 

 

Prof. Franz Christian Weber                                                            Prof. Bernadette Nagl

für die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst                  Vorsitzende des Dienststellenausschusses