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Amt der Wiener Landesregierung
Dienststelle: Magistratsdirektion
Geschäftsbereich Recht
Verfassungsdienst und
EU-Angelegenheiten
Adresse: 1082 Wien, Rathaus
Telefon: 4000-82331
Telefax: 4000-99-82310
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DVR: 0000191
MD-VD - 1557-1/08 Wien, 10. Dezember 2008
Entwurf eines Abkommens
zwischen der Republik Öster-
reich und der Republik Korea
über soziale Sicherheit;
Begutachtung;
Stellungnahme
zu BMSK-24156/0002-II/A/4/2008
An das
Bundesministerium für Soziales
und Konsumentenschutz
Zu dem mit Schreiben vom 5. November 2008 übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes wird nach Anhörung des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien wie folgt Stellung genommen:
Mit dem gegenständlichen Abkommen soll offensichtlich eine rechtliche Grundlage für die Verwendung personenbezogener Daten im Sinn des § 4 Z 1 Datenschutzgesetz 2000 - DSG 2000 geschaffen werden.
Im Hinblick auf das Rundschreiben des Bundeskanzleramtes - Verfassungsdienst vom 14. Mai 2008 zur legistischen Gestaltung von Eingriffen in das Grundrecht auf Datenschutz, GZ: BKA-810.016/0001-V/3/2007, ist darauf hinzuweisen, dass bereichsspezifische Datenschutzbestimmungen stets den Anlass und Zweck der Verwendung, die von der Verwendung Betroffenen, die Kategorien der zu verwendenden Datenarten, den oder die Auftraggeber, allfällige Übermittlungsempfänger sowie Angaben über technisch-organisatorische Besonderheiten der Verwendung enthalten sollen.
Aus dem vorliegenden Entwurf ergeben sich Anlass und Zweck der Datenverwendung, die von der Verwendung Betroffenen sowie die Auftraggeber bzw. Datenempfänger.
Die verwendeten Datenarten sind allerdings an keiner Stelle des Abkommens explizit aufgezählt. Eine derartige Auflistung wäre jedoch wünschenswert, da bei den verwendeten Sozialdaten - insbesondere auch aus den Bereichen der Kranken- und Unfallversicherung - wohl auch sensible Daten im Sinn des § 4 Z 2 DSG 2000 verwendet werden und an die Regelungen betreffend die Verwendung sensibler Daten aus verfassungsrechtlicher Sicht erhöhte Anforderungen zu stellen sind.
Für den Landesamtsdirektor:
Mag. Andrea Mader
Mag. Petra Ziegelwanger Obermagistratsrätin
Ergeht an:
1. Präsidium des Nationalrates
2. alle Ämter der Landes-
regierungen
3. Verbindungsstelle der
Bundesländer
4. MA 40
(zu Zl. MA 40 - SR 17168/08)
mit dem Ersuchen um Weiter-
leitung an die einbezogenen
Dienststellen