Textfeld: Bundesministerium für Justiz
Museumstraße 7
1070 Wien

Eisenstadt, am 3.9.2009

E-Mail: post.vd@bgld.gv.at

Tel.: 02682/600 DW 2344

MMag. Gerald Kögl

 

 

 

 

 

Zahl:     LAD-VD-B852-10000-12-2009

Betr:     Entwurf eines Gesetzes mit dem das Heimaufenthaltsgesetz, das Unterbringungsgesetz und das Strafvollzugsgesetz geändert werden, Stellungnahme

 

Bezug: BMJ-B4.907/0013-I 1/2009         

 

 

Zu dem mit obbez. Schreiben übermittelten Entwurf eines Gesetzes mit dem das Heimaufenthaltsgesetz, das Unterbringungsgesetz und das Strafvollzugsgesetz geändert werden (Unterbringungs- und Heimaufenthaltsnovelle 2010 - Ub-HeimAuf-Nov 2010), erlaubt sich das Amt der Burgenländischen Landesregierung mitzuteilen, dass vom Standpunkt der vom ho. Amt zu wahrenden Interessen kein Anlass zur Geltendmachung von Bedenken oder grundsätzlichen Abänderungswünschen besteht.

 

Es wird vielmehr als äußerst sinnvoll erachtet, dass die Befugnis der Ärzte zur Anordnung von Freiheitsbeschränkungen auf jene Bereiche beschränkt werden, die „medizinischer Natur“ sind, also auf medikamentöse oder sonstige dem Arzt vorbehaltene Maßnahmen. Dass die Anordnungsbefugnis, je nachdem, ob die Maßnahme pflegerischer oder pädagogischer Natur ist, bei der Pflegedienstleitung oder einem von der Einrichtung betrauten Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege bzw. bei der pädagogischen Leitung liegt, kann vorrangig nur von diesem Fachpersonal qualifiziert beurteilt werden.

 

Weiters wird die Regelung, dass die Gerichte nunmehr ausdrücklich die Möglichkeit haben, die Zulässigerklärung einer Freiheitsbeschränkung im Sinn des HeimAufG an die Erfüllung von Auflagen (z. B. Seitenteile am Bett nur des nächtens oder begleitende Förderung eines geistig Behinderten, um in Zukunft die Freiheitsbeschränkung vermeiden zu können) zu knüpfen, begrüßt.

 

Mit freundlichen Grüßen! 

 

 

 

Für die Landesregierung:

Im Auftrag des Landesamtsdirektors:

Dr.in Handl-Thaller


Zl.u.Betr.w.v.                                                                        Eisenstadt, am 3.9.2009

 

 

1.    Präsidium des Nationalrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien

2.    Präsidium des Bundesrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien

3.    Allen Ämtern der Landesregierungen (z.H. der Herren Landesamtsdirektoren)

4.    Der Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der NÖ Landesregierung, Schenkenstraße 4, 1014 Wien

 

zur gefälligen Kenntnis

 

Mit freundlichen Grüßen!

 

 

Für die Landesregierung:

Im Auftrag des Landesamtsdirektors:

Dr.in Handl-Thaller