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An das Bundeskanzleramt Abteilung Ministerratsdienst Ballhausplatz 2 1014 Wien
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BMF - I/4 (I/4) |
GZ. BMF-110500/0024-I/4/2009 |
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Betreff: GZ BKA-350.400/0007-I/4/2009 vom 24. August 2009;
Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über die Bezüge und Pensionen der obersten Organe des Bundes und sonstiger Funktionäre (Bezügegesetz) geändert wird; Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen
Das Bundesministerium für Finanzen beehrt sich, zu dem mit E-Mail vom 26. August 2009 unter der Geschäftszahl BKA-350.400/0007-I/4/2009 übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über die Bezüge und Pensionen der obersten Organe des Bundes und sonstiger Funktionäre (Bezügegesetz) geändert wird, fristgerecht wie folgt Stellung zu nehmen:
Unbeschadet der Zielsetzung des gegenständlichen legistischen Vorhabens wird festgehalten, dass eine Einigung mit den Ländern hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen angesichts der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften anzustreben ist.
Zudem sind gemäß § 14a Abs. 1 BHG iVm § 2 Abs. 3 Standardkostenmodell-Richtlinien, BGBl. II Nr. 233/2007, bei Gesetzes- und Verordnungsentwürfen die Auswirkungen auf die Verwaltungslasten für Unternehmen in den Erläuterungen darzustellen.
Entsprechend dem Rundschreiben des Bundeskanzleramtes vom 6. November 2007, GZ BKA-6000.824/0005-V/2/2007 betreffend die Darstellung der Auswirkungen von Rechtsetzungsvorhaben wird daher angeregt, im Vorblatt die Überschrift „Auswirkungen auf die Verwaltungslasten für Unternehmen“ und die Erläuterung „Es sind keine Informationsverpflichtungen für Unternehmen vorgesehen.“ aufzunehmen.
Das Bundesministerium für Finanzen ersucht um entsprechende Berücksichtigung oben stehender Ausführungen. Dem Präsidium des Nationalrates wurde diese Stellungnahme zum gegenständlichen Entwurf in elektronischer Form zugeleitet.
21.09.2009
Für den Bundesminister:
Mag. Gerhard Wallner
(elektronisch gefertigt)