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An das
Bundesministerium |
Abteilungsmail ● v@bka.gv.at bearbeiter ● Herr Mag Christian EISNER Pers. E-mail ● Christian.EISNER@bka.gv.at Telefon ● 01/53115/2767 Ihr Zeichen ● BMUKK-12.803/0004-III/2/2009 |
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Minoritenplatz 5 1014 Wien begutachtung@bmukk.gv.at
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Antwort bitte unter Anführung der GZ an die Abteilungsmail |
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Betrifft: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das BIFIE‑Gesetz 2008 geändert wird; Begutachtung; Stellungnahme
Zum mit der do. oz. Note übermittelten Gesetzesentwurf samt Beilagen nimmt das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst wie folgt Stellung:
Zu legistischen Fragen darf allgemein auf die Internet-Adresse http://www.bundeskanzleramt.at/legistik hingewiesen werden, unter der insbesondere
· die Legistischen Richtlinien 1990 (im Folgenden zitiert mit „LRL …“),
· verschiedene, Fragen der Legistik betreffende Rundschreiben des Bundeskanzleramtes-Verfassungsdienst (auch solche betreffend die Länge von Begutachtungs- und Konsultationsfristen)
zugänglich sind.
Die Zeichenfolge „/2008“ hätte zu entfallen (LRL 132).
Das zu ändernde Gesetz wäre einheitlich mit der Artikelbezeichnung „Art. 1“ zu zitieren; in Z 2 wird stattdessen „Art. I“ zitiert, in Z 5 fehlt diese Bezeichnung.
Dass die Auswahl des Auftragnehmers „nach Maßgabe des Bundesvergabegesetzes 2006, BGBl. I Nr. 17/2006,“ zu erfolgen habe, ist eine Regelung, die dem Mitwirkungsrecht der Länder nach Art. 14 Abs. 4 B‑VG unterliegt.
Die Zeichenfolge „/2006“ hätte zu entfallen (LRL 132).
Statt „wird folgender Abs. 1 vorangestellt“ sollte es präziser „wird vor dem neuen Abs. 2 folgender Abs. 1 eingefügt“ heißen.
Diese Stellungnahme wird im Sinne der Entschließung des Nationalrates vom 6. Juli 1961 u.e. auch dem Präsidium des Nationalrats zur Kenntnis gebracht.
11. September 2009
Für den Bundeskanzler:
i.V. SPORRER
Elektronisch gefertigt