BKA-601.637/0001-V/2/2009                               GBeg. BIFIE-Gesetz 2008 - ÄnderungGBeg. BIFIE-Gesetz 2008 - Änderung

 

An das Bundesministerium
für Unterricht, Kunst und Kultur

Abteilungsmail v@bka.gv.at

bearbeiter Herr Mag Christian EISNER

Pers. E-mail Christian.EISNER@bka.gv.at

Telefon 01/53115/2767

Ihr Zeichen BMUKK-12.803/0004-III/2/2009

Minoritenplatz 5

1014 Wien

begutachtung@bmukk.gv.at

 

 

Antwort bitte unter Anführung der GZ an die Abteilungsmail

 

Betrifft:  Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das BIFIE‑Gesetz 2008 geändert wird; Begutachtung; Stellungnahme

 

 

Zum mit der do. oz. Note übermittelten Gesetzesentwurf samt Beilagen nimmt das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst wie folgt Stellung:

I. Allgemeines:

Zu legistischen Fragen darf allgemein auf die Internet-Adresse http://www.bundeskanzleramt.at/legistik hingewiesen werden, unter der insbesondere

·      die Legistischen Richtlinien 1990 (im Folgenden zitiert mit „LRL …“),

·      verschiedene, Fragen der Legistik betreffende Rundschreiben des Bundeskanzleramtes-Verfassungsdienst (auch solche betreffend die Länge von Begutachtungs- und Konsultationsfristen)

zugänglich sind.

II. Zum Gesetzesentwurf:

Zum Einleitungssatz:

Die Zeichenfolge „/2008“ hätte zu entfallen (LRL 132).

Zu den Novellierungsanordnungen:

Das zu ändernde Gesetz wäre einheitlich mit der Artikelbezeichnung „Art. 1“ zu zitieren; in Z 2 wird stattdessen „Art. I“ zitiert, in Z 5 fehlt diese Bezeichnung.

Zu Z 2 (Art. 1 § 2 Abs. 3):

Dass die Auswahl des Auftragnehmers „nach Maßgabe des Bundesvergabegesetzes 2006, BGBl. I Nr. 17/2006,“ zu erfolgen habe, ist eine Regelung, die dem Mitwirkungsrecht der Länder nach Art. 14 Abs. 4 B‑VG unterliegt.

Die Zeichenfolge „/2006“ hätte zu entfallen (LRL 132).

Zu Z 4 (Art. 1 § 7):

Statt „wird folgender Abs. 1 vorangestellt“ sollte es präziser „wird vor dem neuen Abs. 2 folgender Abs. 1 eingefügt“ heißen.

 

Diese Stellungnahme wird im Sinne der Entschließung des Nationalrates vom 6. Juli 1961 u.e. auch dem Präsidium des Nationalrats zur Kenntnis gebracht.

 

11. September 2009

Für den Bundeskanzler:

i.V. SPORRER

 

 

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