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Amt der Wiener Landesregierung
Dienststelle: Magistratsdirektion
Geschäftsbereich Recht
Verfassungsdienst und
EU-Angelegenheiten
Adresse: 1082 Wien, Rathaus
Telefon: 4000-82331
Telefax: 4000-99-82310
e-mail: post@md-v.wien.gv.at
DVR: 0000191
MD-VD - 1338-1/09 Wien, 28. Oktober 2009
das Allgemeine Sozialversicherungsge-
setz, das Gewerbliche Sozialversicherungs-
Begutachtung;
Stellungnahme
zu BMG-96100/0054-I/B/9/2009
An das
Bundesministerium für Gesundheit
Zu dem mit Schreiben vom 13. Oktober 2009 übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes wird nach Anhörung des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien wie folgt Stellung genommen:
Begrüßt werden insbesondere die Maßnahmen hinsichtlich der dynamischen Stellenplanung und Nachbesetzung von Planstellen, der Beachtung des Ökonomieprinzips im Bereich der Folgekosten zur Sicherstellung einer wirtschaftlichen Behandlung und Verschreibweise und der Einführung eines Kriterienkatalogs, der bei der Vereinbarung der Honorarordnung als Rahmenbedingung heranzuziehen ist.
Die Konsequenzen dieser Neuregelungen sollten allerdings nicht in einer verdeckten mittelbaren Leistungsverschiebung vom extramuralen in den intramuralen Bereich bestehen.
In diesem Zusammenhang darf auf die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesen verwiesen werden, in der unter anderem eine gemeinsame integrierte und sektorenübergreifende Planung und Steuerung im Gesundheitswesen zwischen den Ländern und der Sozialversicherung vereinbart wurde. Durch die integrierte Planung soll es zu einer weiteren Verbesserung der Zugänglichkeit zur wohnortnahen Basisversorgung kommen und soll ein weiterer Schritt zur sinnvollen Leistungsabstimmung zwischen den stationären und den ambulanten Bereichen gesetzt werden.
Für den Landesamtsdirektor:
Mag. Andrea Mader
Mag. Petra Martino Senatsrätin
Ergeht an:
1. Präsidium des Nationalrates
2. alle Ämter der Landes-
regierungen
3. Verbindungsstelle der
Bundesländer
4. MA 40
(zu Zl. MA 40 - SR 14674/09)
mit dem Ersuchen um Weiter-
leitung an die einbezogenen
Dienststellen