An das

Österreichischer Seniorenrat

(Bundesaltenrat Österreichs)

Sperrgasse 8-10/III, 1150 Wien

Geschäftsstelle

Der Seniorenkurie des Bundesseniorenbeirates

beim Bundesministerium für ARBEiT, soziales
und Konsumentenschutz

Tel. 01/892 34 65       Fax 01/892 34 65-24

kontakt@seniorenrat.at   http://www.seniorenrat.at

Bundesministerium für Finanzen

Abteilung VI/1

Hintere Zollamtstraße 2b

1030 Wien

 

 

 

Wien, am 27.10.2009

 

 

 

 

zu GZ:    BMF-010000/0037-VI/A/2009

 

Betreff:  Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Alkoholsteuergesetz, das Biersteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Tabaksteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996, die Abgabenexekutionsordnung und die Reisegebührenvorschrift 1955 geändert werden – Abgabenänderungsgesetz 2009 (AbgÄG 2009);

                 Stellungnahme

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Der Österreichische Seniorenrat, zugleich auch die Seniorenkurie des Bundesseniorenbeirates beim BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nehmen zum vorliegenden Entwurf wie folgt Stellung:

 

 

Allgemeines:

 

Der Österreichische Seniorenrat beschränkt sich in seiner Stellungnahme ausschließlich auf jene Bereiche, die ältere Menschen betreffen bzw. auf jene Bereiche die Einfluss auf die finanzielle Versorgung im Alter haben.

 


 

 

Zu den einzelnen Punkten:

 

Zu Z 2 lit. a bis c:

 

Die Verminderung der Aktienquote von 40 auf 30% und weniger erscheint dem Österreichischen Seniorenrat als durchaus sinnvoll und nachvollziehbar. Zum Vergleich beträgt dieser Anteil bei den  Pensionskassen, also der sog. 2. Säule, immer noch max. 70%, was dort in den letzten Jahren zu den bekannten Problemen mit Wertverlusten von bis zu 45% geführt hat.

 

Ganz wichtig erscheint dem Seniorenrat in diesem Zusammenhang, dass es betreffend Kapitalgarantie (= einbezahltes Kapital und staatliche Prämien) zu keinen Veränderungen bei bestehenden Verträgen - zum Teil mit Laufzeiten von bis zu 40 Jahren - kommt, wie dies beim Umstieg auf das neue Lebenszyklusmodell eventuell möglich wäre. Dies wäre ein Eingriff in bestehende Verträge und wird jedenfalls abgelehnt.

Nach dem vorliegenden Text ist dies zwar nicht vorgesehen, aber es sollte noch klarer und eindeutiger formuliert werden.

 

Offen erscheinen dem Seniorenrat in diesem Zusammenhang auch die Fragen, ob man in den Altverträgen bleiben kann, ohne dass man Nachteile erleidet, sowie ob der Umstieg auf das Lebenszyklusmodell verpflichtend oder optional ist.

 

Zu Z 2 lit. d:

 

Der Österreichische Seniorenrat hält zu der Möglichkeit neben garantierten auch garantielose Zukunftsvorsorgeprodukte anzubieten fest, dass diese dem Sinn der Sicherung der Altersversorgung nur sehr bedingt entsprechen und räumt diesen Produkten daher nur geringe Marktchancen ein.

 

Wenn für einen Neuabschluss ab 1.1.2010 dennoch Produkte angeboten werden, die mit oder ohne Kapitalgarantie ausgestattet sind, muss dieser für den Konsumenten enorm wichtige Unterschied ganz klar gemacht werden  bzw. deutlich erkennbar sein, das heißt darf nicht nur im Kleingedruckten stehen.

 

 

 

Wunschgemäß übermitteln wir Ihnen die Stellungnahme elektronisch und überdies bringen wir die Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrates auch im elektronischen Wege zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

Präs NR a.D. Dr. Andreas Khol

Präsident

BM a.D. Karl Blecha

Präsident