Justizanstalt Garsten

Anstaltsleiter

 

 

 

 

Stellungnahme zur Änderung des StGB, StVG, JGG

 

 

Anmerkung zu § 91  (2)

 

Anstelle eines Paketes kann der Insasse Eigengeld einmal im Quartal.....

verwenden.

 

Vorgeschlagen wird einzufügen:  ..., sofern er keine Zuwendungen von außen erhält , können Gelder bis zur angeführten Höhe von der Rücklage verwendet werden.

 

Anmerkung:  Die Begrenzung auf Eigengeld schafft einen echten Klassenunterschied zu Mittellosen und eröffnet ein Geschäftsfeld für Insassen mit Geld, die den Mittellosen über Angehörige entsprechende Summen anweisen (war bei Paketen üblich). Durch Zugriff auf die Rücklage können leistungswillige Insassen ohne Unterstützung von außen dieses Manko ausgleichen.

 

 

mit freundlichen Grüßen

Norbert Minkendorfer