Betr.: GZ BMG-75100/0048-II/B/7/2009

          Entwurf einer Novelle zum LMSVG

          Stellungnahme

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

zum übermittelten Entwurf, mit dem das LMSVG geändert werden soll, nehme ich wie folgt Stellung.

 

Gem. Z 41 ist vorgesehen, dass die nach § 73 LMSVG erteilte Bewilligung mit Ablauf des Jahres, in dem die gem. Abs 2 autorisierte Person das 68. Lebensjahr vollendet hat, erlischt. In der Begründung wird angeführt, dass die Einführung einer Altersgrenze für die ad personam verliehene Bewilligung als erforderlich angesehen werde.

 

Aus meiner Sicht kann eine derartige Regelung nicht akzeptiert werden und zwar aus insbesondere folgenden Gründen:

 

Es wäre die Freiheit der Gewerbeausübung für einen Angehörigen der Freien Berufe betroffen. Eine derartige Bestimmung erscheint mir unter Einbeziehung anderer Angehöriger der Freien Berufe, wie Ziviltechniker, Anwälte, Ärzte, etc. rechtlich nicht vertretbar.

Im Übrigen bin ich auch Zivilingenieur für technische Chemie. Ziviltechnikern wird empfohlen jedenfalls mindestens bis zum 70. Lebensjahr beruflich tätig zu sein, da andernfalls bei der Alterspension deutliche Abschläge zu erwarten sind. Selbstverständlich besteht für Ziviltechniker keinerlei Altersgrenze.

 

Die vorgesehne Regelung käme einer Diskriminierung jener Personen gleich, die lediglich das 68. Lebensjahr erreicht haben. Inwieweit eine derartige Diskriminierung mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar ist, kann ich nicht nachvollziehen.

 

Ich bin daher der Ansicht, dass die in Z 41 des gegenständlichen  Entwurfes zum LMSVG nach § 73 Abs 6 vorgesehene Anfügung rechtlich problematisch und nicht erforderlich ist. Nicht erforderlich vor allem deshalb, weil in § 73 Abs 6 ohnehin vorgesehen ist, dass die Bewilligung einzuschränken oder zurückzunehmen ist, wenn die Voraussetzungen für ihre Erteilung nur noch in eingeschränktem Umfang oder nicht mehr gegeben sind.

 

Ich ersuche daher, die in Z 41 des gegenständlichen  Entwurfes zum LMSVG vorgesehene Ergänzung ersatzlos zu streichen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Wolfgang Steyrer