Klagenfurt, 03.12.2009

 

 

Betrifft: Das Betreiben von Oldtimer

 

Novelle zum Emissionsgesetz Luft IG-L

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Mit Befremden habe ich von Gesetzentwürfen gehört, die das Betreiben von Oldtimer massivst einschränkt.

Das Erhalten von Oldtimer ist nicht nur ein persönliches Hobby, sondern es betrifft auch das Erhalten von Kulturgut, wie Kutschen oder alten Fahrrädern usw.

Es wäre wohl schade, wenn diese Exponate verloren gingen.

Als Oldtimerliebhaber bewege ich Fahrzeuge aus dem Jahre 1915, 1929 und 1958.

Naturgemäß werden mit diesen Fahrzeugen, da auch der Erhaltungsaufwand entsprechend groß ist, nur wenige Kilometer im Jahr zurückgelegt. Andererseits dienen sie auch der Freude der Zuseher, wenn solche Fahrzeuggruppen bei Veranstaltungen auftauchen, wobei der ökonomische Aspekt z.B. in Bezug auf den Fremdenverkehr, nicht unberücksichtigt bleiben sollte.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass Erhalter solch seltener Fahrzeuge diese auch um Standschäden zu vermeiden, bewegen müssen, da Museumsstücke leider speziell mechanisch schneller Schaden nehmen als dies bei bewegten Fahrzeugen der Fall ist.

Die Gesamtbelastung durch Fahrzeuge dieser Art dürfte sich im sehr kleinen Bereich halten und wird auch in anderen Staaten, die ähnliche Emissionsprobleme wie Österreich haben, durchaus toleriert.

So haben z.B. Deutschland, Dänemark und die Niederlande entsprechende Regelungen gefunden, die das Betreiben solcher Fahrzeuge auf öffentlichen Strassen weiterhin möglich machen.

Es erhebt sich nun wirklich die Frage, warum dies in Österreich nicht möglich sein sollte, speziell unter dem Gesichtspunkt, dass schon Beschränkungen bestehen, die diese Fahrzeuge vom täglichen Alltagsverkehr ausschließen.

Abschließend muss auch bemerkt werden, dass erhebliche Mittel, speziell in Klein- betriebe fließen, die wiederum der allgemeinen Wirtschaft zugute kommen. Die europaweit erhobenen Umsätze, die in dieser Branche gemacht werden, sind erstaunlich hoch.

 

In der Hoffnung auf eine vernünftige Lösung, bei der nicht das Kind mit dem Bad ausgeschüttet wird, verbleibe ich

 

 

mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Gerhard Kucher