TR REGISTER AUSTRIA
Ing. Alfred Leimer, Stipcakgasse 9-17, 1230 Wien
Tel.& Fax: 01 / 609 20 41, office@tr-register.at, www.tr-register.at
An das Bundesministerium
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft
Abteilung V/4
Stubenring 1
1012 Wien
Betrifft: Novelle zum Immissionsschutzgesetz – Luft (IG-L)
GZ. BMLFUW-UW.1.3.3/0086-V/4/2009
Wien, am 3. Dezember 2009
Sehr geehrte Damen und Herren!
Unser Club beschäftigt sich mit der Pflege und Erhaltung historischer Kraftfahrzeuge, von
Fahrzeugen, die gemäß § 2, Abs. 1 Ziff. 43 KfG 1967 mindestens 30 Jahre alt sind und einer Fahrtbeschränkung von 120 Tagen für Automobile unterliegen.
Historische Fahrzeuge tragen also schon von Gesetzes wegen durch massive Fahrtbeschrän-kungen zur Entlastung der Umwelt von Abgasen bei und wären durch die im § 14 IG-L vorgesehenen dauernden oder vorübergehenden Fahrverbote unverhältnismäßig gegenüber „normalen“ Fahrzeugen belastet.
Historische Kraftfahrzeuge werden nicht im täglichen Betrieb, sondern nur zu besonderen Anlässen verwendet und weisen äußerst geringe Fahrleistungen auf - in der Regel nicht mehr als 1.500 km pro Jahr. Nach einer europaweiten Statistik des Oldtimer-Weltverbandes FIVA (www.fiva.org) beträgt die Fahrleistung der Oldtimer nur rund 0,07 % der Gesamtfahrleis-tung des Straßenverkehrs.
Zu dem kommt, dass der zahlenmäßige Anteil historischer Kraftfahrzeuge am KFZ-Bestand in Österreich bei weit unter einem Prozent liegt und daher hinsichtlich der Umweltbelastung vernachlässigbar ist.
Trotz der geringen Zahl und der geringen Fahrleistung tragen historische Kraftfahrzeuge allerdings wesentlich zur Wirtschaftsleistung bei und haben gerade in Österreich, mit seiner zu einem großen Teil auf Fremdenverkehr ausgerichteten Wirtschaft, hohe Bedeutung: Veranstaltungen, Treffen mit internationaler Beteiligung etc. erzeugen eine hohe Wertschöp-fung für den Fremdenverkehr. Gerade in strukturschwachen Regionen sind die Treffen mit gleichgesinnten Oldtimerfreunden aus Österreich und dem Ausland von hoher wirtschaft-licher, aber auch sozialer Bedeutung.
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Neben der hohen Bedeutung für den Fremdenverkehr trägt das Oldtimerwesen nachhaltig dazu bei, dass für das Reparaturgewerbe, das Restaurierungsgewerbe und viele damit zu-sammenhängende Klein- und Kleinstbetriebe Arbeitsplätze und Beschäftigung insbesondere auch in strukturschwachen Gebieten gesichert werden.
Unser Club fordert daher in Übereinstimmung mit dem Österreichischen Motor-Veteranen-Verband (ÖMVV), dessen Mitglied unser Club ist, dass
historische Kraftfahrzeuge im Sinn des KfG ebenso wie die im
§ 14 (2) vorgesehenen Fahrzeuggruppen von den Beschränkungen
gemäß § 14 (1) Ziff. 2 IG-L generell ausgenommen sind.
Hingewiesen sei, dass die vorerwähnten Besonderheiten historischer Kraftfahrzeuge bereits in der Bundesrepublik Deutschland, in Dänemark sowie in Holland durch entsprechende gene-relle Ausnahmeregelungen Berücksichtigung gefunden haben. Diese Länder haben damit der kulturellen, wirtschaftlichen und umweltschonenden Charakteristik historischer Kraftfahr-zeuge Rechnung getragen, obwohl in diesen Ländern die in Österreich bereits bestehenden gesetzlichen Fahrtbeschränkungen, wie sie im KfG enthalten sind, nicht zur Anwendung kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Ing. Alfred Leimer Mag. Wolfgang Freiler
Präsident Vizepräsident
KommR Oswald Posch Günter Bauer
Schriftführer Kassier