BKA-601.658/0001-V/8/2009

An das

Bundesministerium

Abteilungsmail v@bka.gv.at

bearbeiter MMag Josef BAUER

Pers. E-mail josef.bauer@bka.gv.at

Telefon 01/53115/2219

Ihr Zeichen BMF-200302/0016-III/3/2009

für Finanzen

Abteilung III/3

 

Mit E-Mail: e-recht@bmf.gv.at

Antwort bitte unter Anführung der GZ an die Abteilungsmail

 

 

 

Betrifft:  Entwurf eines Bundesgesetzes über die Beteiligung Österreichs an der 5. allgemeinen Kapitalerhöhung der Asiatischen Entwicklungsbank;

Begutachtung; Stellungnahme

 

 

Das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst teilt mit, dass der Entwurf aus der Sicht seines Wirkungsbereichs keinen Anlass zu Bemerkungen gibt.

Es sollte jedoch geprüft werden, ob die eher umständlich erscheinende Abkürzung „AsEB-KE5“ im vorgeschlagenen Gesetzestext nicht ersatzlos entfallen könnte.

 

Diese Stellungnahme wird im Sinne der Entschließung des Nationalrates vom 6. Juli 1961 u.e. auch dem Präsidium des Nationalrats zur Kenntnis gebracht.

 

4. Jänner 2010

Für den Bundeskanzler:

i.V. SPORRER

 

 

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